Photovoltaik-Förderung 2026: Komplette Übersicht für Privathaushalte

Die wichtigste PV-Förderung 2026 in Deutschland heißt nicht Zuschuss, sondern Steuervergünstigung. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG spart bei einer 20.000-Euro-Anlage rund 3.800 € sofort, die Einkommensteuerbefreiung erspart dir die jährliche Steuererklärung für die Anlage. Dazu kommen ein günstiger KfW-Kredit, regionale Zuschüsse in einigen Bundesländern und kommunale Programme. Wir zeigen dir, was wirklich aktiv ist, was 2024 ausgelaufen ist und in welcher Reihenfolge sich die Anträge lohnen.
Bundesweite Förderung im Überblick
Drei Bausteine bilden 2026 den Kern der bundesweiten PV-Förderung. Sie gelten unabhängig vom Bundesland und sollten in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden.
0 % Mehrwertsteuer (Nullsteuersatz)
Seit dem 01.01.2023 fällt für PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden 0 % Mehrwertsteuer an. Begünstigt sind Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Verkabelung, Montage und Inbetriebnahme. Bis zu einer Anlagenleistung von 30 kWp gilt der Nullsteuersatz als unwiderlegbare Vermutung. Größere Anlagen können den Satz beanspruchen, wenn die Wohngebäude-Voraussetzung erfüllt ist.
Was der Nullsteuersatz konkret bringt
Bei einer 20.000-Euro-Anlage hättest du nach altem Recht 3.800 € Mehrwertsteuer (19 %) gezahlt. Diese Ersparnis kassierst du jetzt direkt beim Kauf. Der Effekt ist für die Privatanlage stärker als jeder Zuschuss.
Einkommensteuer-Befreiung
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit (maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem) von der Einkommensteuer befreit. Du musst weder Einkünfte aus dem Eigenverbrauch noch aus der Einspeisevergütung versteuern. Die früher übliche Liebhaberei-Regelung ist damit obsolet, ebenso die jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien Standard)
Der KfW-Förderkredit 270 ist 2026 weiterhin verfügbar und das günstigste Fremdkapital für PV-Anlagen, Speicher und Wallboxen. Aktuelle Konditionen (Stand April 2026): 3,76 bis 11,33 Prozent effektiver Jahreszins, je nach Bonität und Laufzeit. Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
KfW 442 ist Geschichte
Das beliebte Programm KfW 442 (Solarstrom für Elektroautos, mit bis zu 10.200 € Zuschuss für PV plus Speicher plus Wallbox plus E-Auto) wurde 2023 nach Ausschöpfung des Budgets eingestellt und kommt nicht zurück. Wer aktuell Wallbox und Speicher gemeinsam fördern will, muss auf Bundesländer-Programme oder kommunale Zuschüsse zurückgreifen.
Bundesländer-Programme aktuell
Stand Mai 2026 sind die meisten Landes-Förderprogramme der letzten Jahre ausgelaufen oder budgetbedingt pausiert. Aktiv sind vor allem diese Programme:
Berlin SolarPLUS (IBB)
- Antragsstart 08.01.2026, Budget 13 Mio. € bis 31.12.2026
- Speicher-Zuschuss: 500 bis 4.750 € je nach Speichergröße
- Zählerschrank-Pauschale: 750 € einmalig
- Voraussetzung: Inbetriebnahme nach Bewilligung, Wohngebäude in Berlin
- Antragsweg: Online über IBB Business Team Portal
Hamburg (IFB Solargründach)
- 40 bis 60 % Förderung bei Kombination PV plus Gründach-Unterkonstruktion
- Bis zu 50 € pro Quadratmeter Gründach
- Maximale Gesamtförderung: 100.000 € pro Vorhaben
- Voraussetzung: Hamburg-Adresse, Gründach mit mindestens 8 cm Substrat
- Antrag bei IFB Hamburg vor Maßnahmenbeginn
Baden-Württemberg
- BW-e-Solar-Gutschein: bis 500 € für eine Wallbox in Kombination mit PV
- L-Bank Wohnen mit Zukunft: Zinsvergünstigter Förderkredit für energetische Sanierung inklusive PV
- Voraussetzung Wohnort BW, kein direkter Zuschuss für reine PV
Schleswig-Holstein
Speicherzuschuss bis 750 € einmalig für Heimspeicher in Kombination mit Neuanlage. Antrag über die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Stand und Restbudget jeweils online prüfen.
NRW
Das Landes-Programm progres.NRW für Privatpersonen ist seit 2024 nicht mehr aktiv. Förderung läuft hier ausschließlich über kommunale Stadtwerke-Programme.
Bayern, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, andere Länder
Keine landesweiten Programme für Privat-PV. Förderung beschränkt sich auf kommunale Zuschüsse einzelner Städte und Gemeinden. Lohnt sich, vor Auftragserteilung die Internetseite der eigenen Stadtwerke zu prüfen.
Programme ändern sich kurzfristig
Bundesländer-Förderungen werden meist mit jährlichem Budget aufgesetzt und können vorzeitig ausgeschöpft sein. Vor dem Antrag immer aktuellen Status auf der jeweiligen Förderbank-Seite prüfen (IBB, IFB, L-Bank, NRW.Bank, BayernLabo).
Kommunale Programme: oft übersehen
Viele Stadtwerke und Gemeinden bieten 200 bis 2.000 € Zuschuss für PV oder Speicher. Diese Programme sind nicht zentral aufgelistet und werden regelmäßig vergessen. Eine Auswahl bekannter aktiver Programme (Stand Mai 2026):
- München (SWM Klimaprämie): bis 1.500 € Zuschuss für PV plus Speicher
- Köln (RheinEnergie): 200 bis 600 € für Speicher in Kombination mit PV
- Düsseldorf (Klimaschutz-Förderung): 300 € pro kWp PV, max. 6.000 €
- Frankfurt (Mainova Solarprämie): bis 1.000 € Zuschuss für Speicher
- Stuttgart: Energiesparberatung plus Zuschuss bis 750 € für PV
- Leipzig: keine direkte PV-Förderung, aber zinsverbilligte Kredite über die Stadt
Wer eine Anlage plant, sollte die eigene Stadtwerke-Webseite oder das Klimaschutzbüro der Kommune kontaktieren. Viele Programme laufen auf Antrag plus Erstgespräch und sind nicht über Google leicht auffindbar.
Wallbox-, Speicher- und Wärmepumpen-Förderung 2026
Wallbox
Bundesweite Wallbox-Förderung gibt es 2026 nicht. KfW 442 ist endgültig eingestellt. Aktive Wallbox-Programme finden sich nur regional: Baden-Württemberg (BW-e-Solar-Gutschein bis 500 €), einige Stadtwerke mit Eigenstrom-Boni. In Berlin und Hamburg gibt es keine separaten Wallbox-Zuschüsse mehr.
Heimspeicher
Speicher-Förderung läuft in Berlin (SolarPLUS, 500 bis 4.750 €), Schleswig-Holstein (bis 750 €) und Hamburg (Teil der IFB-Solargründach-Förderung). In den meisten anderen Bundesländern gibt es keine direkte Speicherförderung mehr, dafür greift der Nullsteuersatz auf den Speicherkauf.
Wärmepumpe
Die Wärmepumpe wird über die BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert: bis zu 70 Prozent Zuschuss bei Heizungstausch (Grundförderung 30 % plus Klimabonus 20 % plus Effizienzbonus 5 % plus Einkommensbonus 30 %). Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt sein. Lohnt sich besonders in Kombination mit PV.
0 % MwSt im Detail: was alles begünstigt ist
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG umfasst nicht nur die Module, sondern alle wesentlichen Komponenten und Dienstleistungen rund um die Anlage. Begünstigt sind:
- Solarmodule (Standard und Premium)
- Wechselrichter (String, Hybrid, Mikro)
- Batteriespeicher (LFP und andere)
- Unterkonstruktion und Montagesystem
- Verkabelung, AC- und DC-Leitungen
- Montage durch den Fachbetrieb
- Inbetriebnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber
- Smart Meter Gateway, soweit für die PV-Anlage erforderlich
- Wallbox, wenn sie technisch zur PV-Anlage gehört (Vereinbarung mit dem Installateur)
Achtung beim Wallbox-Sonderfall
Eine separat gekaufte Wallbox ohne Bezug zur PV-Anlage unterliegt weiterhin dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 %. Lass dir die Wallbox vom selben Fachbetrieb installieren wie die PV-Anlage und im Angebot als integraler Bestandteil ausweisen, dann profitierst du vom Nullsteuersatz auch für die Wallbox.
Antragsprozesse: Reihenfolge und Fallstricke
Wer mehrere Förderungen kombinieren will, muss die richtige Reihenfolge beachten. Falsche Reihenfolge kann den Anspruch komplett aushebeln.
Goldene Regel: Förderung vor Auftragserteilung
Die meisten Förderprogramme verlangen, dass der Antrag vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt wurde. Wer den Vertrag unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert in der Regel den Anspruch komplett. Das gilt für KfW 270, IBB SolarPLUS, IFB Hamburg und die meisten kommunalen Programme.
Empfohlene Reihenfolge
- 1Drei Angebote von Regionalbetrieben einholen (z.B. über unseren Solarrechner)
- 2Bestes Angebot auswählen, aber noch nicht unterschreiben
- 3KfW 270 bei der Hausbank beantragen, falls Finanzierung gewünscht
- 4Bundesland-Programm beantragen (Berlin SolarPLUS, IFB Hamburg, BW-e-Solar etc.)
- 5Kommunalen Zuschuss bei Stadtwerken oder Klimaschutzbüro beantragen
- 6Erst nach Bewilligung aller relevanten Förderungen den Auftrag erteilen
- 7Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden (innerhalb 4 Wochen)
- 8Bei Fördergebern Inbetriebnahme nachweisen (Schlussabrechnung)
Kombinierbarkeit prüfen
Nicht alle Förderungen sind miteinander kombinierbar. Berlin SolarPLUS und KfW 270 lassen sich kombinieren. Manche kommunalen Programme schließen die Kombination mit Landesförderung aus. Vor dem Antrag immer die Förderbedingungen lesen oder beim Fördergeber nachfragen.
Was nach 2027 erwartet wird
Die wichtigste Veränderung ab 2027 ist nicht die Förderung selbst, sondern die EEG-Reform. Der vom BMWK vorgelegte Arbeitsentwurf des EEG 2027 sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung durch eine marktnähere Vergütung ersetzt wird. Das beeinflusst die Wirtschaftlichkeit aller Neuanlagen ab 01.01.2027 unmittelbar.
- 0 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG): unbefristet, bleibt nach aktuellem Stand erhalten
- Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp: bleibt nach aktuellem Stand erhalten
- KfW 270: bleibt verfügbar, Konditionen können sich ändern
- Bundesländer-Programme: laufen jährlich, Status 2027 noch offen
- Einspeisevergütung: ab 01.01.2027 marktnah, Höhe nicht mehr fest
Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert Festeinspeisung
Wer die Anlage bis 31.12.2026 in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre lang die heutige feste Einspeisevergütung. Aktuelle Wartezeiten bei Installateuren liegen bei 6 bis 14 Wochen, deshalb spätestens im September 2026 starten.
Häufige Fehler bei Förderanträgen
- 1Auftrag erteilen, bevor der Förderantrag bewilligt ist (führt fast immer zum Komplettverlust)
- 2Wallbox separat statt in Kombination mit PV bestellen (verliert den Nullsteuersatz)
- 3Fördergrenzen nicht beachten (z.B. Speicher-Größe in Berlin SolarPLUS)
- 4Marktstammdatenregister-Anmeldung vergessen (4-Wochen-Frist)
- 5Nachweise nicht aufbewahren (Schlussabrechnung wird oft 6-12 Monate nach Bewilligung gefordert)
- 6Doppelförderung beanspruchen, wo sie ausgeschlossen ist
- 7Steuerliche Pflichten ignorieren (auch bei 0 % MwSt muss ggf. Kleinunternehmer-Regelung gewählt werden)
Häufige Fragen zu diesem Thema
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