EEG-Reform 2027: Was ändert sich für Photovoltaik-Anlagen?
Die geplante EEG-Reform 2027 ist der größte Umbruch in der Solarförderung seit 2014, sofern sie wie im aktuellen Arbeitsentwurf vorgesehen umgesetzt wird. Aus der bisher festen Einspeisevergütung soll eine marktnähere Vergütung werden, mit dynamischen Spotmarkt-Preisen und stärkeren Anreizen für Eigenverbrauch und Speicher. Wir zeigen dir, was der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) bisher vorsieht, was als Bestandsschutz gilt und warum der Anlagenstart vor dem 01.01.2027 unter den heutigen Bedingungen den größten Vorteil bringt.
Kurz gesagt: Was der EEG-2027-Entwurf vorsieht
Der vom BMWK vorgelegte Arbeitsentwurf zum EEG 2027 sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung nach § 48 EEG durch ein marktnahes Modell ersetzt wird. Statt eines fixen Cent-Betrags pro eingespeister Kilowattstunde erhältst du einen Anteil am Marktwert Solar, ergänzt durch Anreize für Speicher und Direktvermarktung. Beschlossen ist die Reform allerdings noch nicht. Bundeskabinett und Bundestag müssen den Entwurf erst noch verabschieden.
Reform-Frist 31.12.2026
Anlagen, die bis spätestens 31.12.2026 in Betrieb genommen werden, erhalten 20 Jahre lang die heutige feste Einspeisevergütung. Wer später ans Netz geht, fällt unter das geplante Marktmodell, sobald der Bundestag die Reform beschließt.
Warum die Bundesregierung das EEG reformieren will
Mit über vier Millionen installierten PV-Anlagen und einem Zubau von rund 17 GW im Jahr 2025 ist die Förderung über das EEG-Konto teurer geworden, als ursprünglich geplant. Gleichzeitig häufen sich an sonnenreichen Tagen negative Strompreise. Anlagen produzieren dann Strom, der niemandem nützt, aber trotzdem vergütet wird.
Die Reform soll Anreize neu setzen: weg von der reinen Einspeisung, hin zu Eigenverbrauch, Speicherung und netzdienlichem Verhalten. Ziel ist ein selbsttragender Solarmarkt, der das EEG-Konto entlastet und die Stromnetze stabilisiert.
So funktioniert die geplante marktnahe Vergütung
Statt eines fixen Cent-Betrags pro Kilowattstunde sollen Neuanlagen ab 2027 einen Anteil am Marktwert Solar (MWS) erhalten. Das ist der durchschnittliche Stromhandelspreis an der Strombörse für Solarstrom in einem Monat.
Drei Komponenten der neuen Vergütung (laut Entwurf)
- 1Marktwert Solar (variabel, monatlich): bewegte sich 2025 und Anfang 2026 zwischen rund 5 und 11 ct/kWh, im Jahresdurchschnitt 2025 bei etwa 6 bis 7 ct/kWh.
- 2Speicher-Anreize: Der Entwurf sieht zusätzliche Vergütungs-Komponenten für Anlagen mit Speicher und netzdienlichem Verhalten vor. Konkrete Cent-Werte stehen aber noch nicht fest.
- 3Direktvermarktungs-Pflicht: Anlagen ab 25 kWp sollen zwingend direktvermarktet werden, über zertifizierte Strom-Broker.
Faustformel für 2027er-Anlagen (Schätzung auf Basis des Entwurfs)
Mit Speicher und Direktvermarktung kommen Hausbesitzer voraussichtlich auf 5 bis 7 ct/kWh effektive Einspeisevergütung. Ohne Speicher dürften 3 bis 5 ct/kWh übrig bleiben, also rund 40 Prozent weniger als heute. Diese Werte sind eine Modellrechnung. Die finalen gesetzlichen Konditionen stehen noch aus.
Was bedeutet die Reform für Bestandsanlagen?
Wichtig: Die Reform soll laut Entwurf nur für Neuanlagen gelten, die ab 01.01.2027 ans Netz gehen. Wer bereits eine Anlage in Betrieb hat oder bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, behält die heutige feste Vergütung für die volle Laufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahme-Jahr.
- Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31.07.2026: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp) für 20 Jahre.
- Anlagen mit Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026: rund 7,71 ct/kWh nach der nächsten halbjährlichen Degression von 1 Prozent. Die finalen Werte veröffentlicht die BNetzA kurz vor dem Stichtag.
- Anlagen ab 01.01.2027: marktnahe Vergütung nach dem dann geltenden EEG.
Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich Solar 2027 noch?
Ja, aber mit anderem Schwerpunkt. Während die reine Volleinspeisung an Wirtschaftlichkeit verliert, gewinnen Anlagen mit hohem Eigenverbrauch und Speicher an Bedeutung. Ein typisches Beispiel:
Konkret: Wer einen Speicher einplant und auf hohen Eigenverbrauch setzt, rechnet auch nach 2027 mit Gewinn. Ohne Speicher verlängert sich die Amortisation von rund zehn auf dreizehn bis fünfzehn Jahre.
Solarpflicht: Status der einzelnen Bundesländer
Die Solarpflicht bleibt vom EEG unabhängig. Sie ist Ländersache. Aktuell (Stand Mai 2026) gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
- Baden-Württemberg: Pflicht bei Neubau und Dachsanierung, in Kraft seit 2022 und 2023.
- Berlin: Pflicht bei Neubau und Dachsanierung nach dem Solargesetz Berlin, in Kraft seit 01.01.2023.
- Hamburg: Pflicht bei Neubau seit 2023, bei Dachsanierung seit 01.01.2024. Ab 2027 zusätzlich Solargründach-Pflicht auf Flachdächern.
- Nordrhein-Westfalen: Pflicht bei Neubau seit 2025, bei Dachsanierung ab 2026.
- Bayern: Pflicht für Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude besteht seit 2025 eine Soll-Regelung ohne strikten Pflicht-Charakter.
- Übrige Länder: keine Solarpflicht für Wohngebäude (Stand 05/2026).
Handlungsempfehlung: Was du jetzt tun solltest
Wer bereits über eine Solaranlage nachdenkt, sollte die Frist 31.12.2026 ernst nehmen. Aktuelle Wartezeiten bei Installateuren liegen bei 6 bis 14 Wochen, in beliebten Regionen länger. Wer im Mai 2026 startet, kann realistisch bis Oktober installiert sein. Ende 2026 wird es eng.
Konkrete Schritte für 2026
- 1Eigenverbrauch und Dachpotenzial analysieren, zum Beispiel mit unserem Solarrechner.
- 2Spätestens im Mai oder Juni 2026 Angebote von 3 regionalen Fachbetrieben einholen.
- 3Verträge bis Juli oder August unterschreiben, damit die Installation noch in 2026 möglich ist.
- 4Speicher mitplanen. Ab 2027 ist er fast eine Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit.
- 5E-Auto-Halter: Wallbox in die Planung einbeziehen.
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