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Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze, Degression und Ausblick auf die EEG-Reform

Aktualisiert am 26. April 202611 Min. Lesezeit
Stromzähler und Solarpanel als Symbol für Einspeisevergütung 2026

Eine Solaranlage mit Inbetriebnahme im Jahr 2026 sichert für 20 Jahre die heutige feste Einspeisevergütung nach EEG. Die Sätze der Bundesnetzagentur sind seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 Prozent gefallen. Der nächste Schritt steht zum 01.08.2026 an, ab 01.01.2027 könnte die feste Vergütung sogar komplett verschwinden. Wir zeigen dir alle aktuellen Sätze mit BNetzA-Beleg, wie sich die Degression weiter auswirkt und welche Sonderregeln 2026 zusätzlich greifen.

Aktuelle Einspeisevergütung Februar bis Juli 2026

Für Solaranlagen, die zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 in Betrieb genommen werden, gelten die folgenden Vergütungssätze. Sie werden für 20 Jahre plus das Inbetriebnahme-Jahr garantiert (EEG § 21).

Teileinspeisung (Eigenverbrauch plus Einspeisung des Überschusses)

bis 10 kWp
7,78 ct/kWh
10 bis 40 kWp
6,73 ct/kWh
40 bis 100 kWp
5,50 ct/kWh
Garantiedauer
20 Jahre + IBN-Jahr

Volleinspeisung (100 Prozent ins Netz)

bis 10 kWp
12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp
10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp
10,35 ct/kWh
Boni pro kWh in negativen Stunden
+0,6 ct

Wo die Werte herkommen

Die Werte basieren auf der Bundesnetzagentur EEG-Förderung und werden konsistent vom ADAC und Enpal so wiedergegeben. Manche Quellen runden auf 7,79 ct, das ist eine reine Rundungsdifferenz auf die zweite Nachkommastelle. Maßgeblich bleibt die BNetzA-Tabelle.

Wie die Degression funktioniert

Seit 01.02.2024 sinkt die Einspeisevergütung jedes Halbjahr um 1 Prozent. Die Werte werden jeweils zum 01.02. und 01.08. neu festgesetzt. Rechtsgrundlage ist § 49 EEG, die Festsetzung erfolgt durch die Bundesnetzagentur.

Bisherige Degressionsschritte für Anlagen bis 10 kWp

01.08.2025 bis 31.01.2026
Teil 7,86 ct, Voll 12,47 ct
01.02.2026 bis 31.07.2026 (aktuell)
Teil 7,78 ct, Voll 12,34 ct
01.08.2026 (Prognose −1 %)
Teil ca. 7,71 ct, Voll ca. 12,23 ct

Die Werte ab 01.08.2026 sind eine Prognose anhand der seit 2024 unveränderten Degressionsformel. Verbindlich werden sie erst kurz vor dem Stichtag durch BNetzA-Bekanntmachung. Die geplante EEG-Reform 2027 könnte die Logik zusätzlich kippen.

Teileinspeisung versus Volleinspeisung: was lohnt sich?

Bei der Teileinspeisung nutzt du den Solarstrom zuerst selbst und speist nur den Überschuss ins Netz ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, du beziehst weiterhin Haushaltsstrom vom Versorger.

Wirtschaftlich gewinnt die Teileinspeisung bei Einfamilienhäusern fast immer. Eigener Stromverbrauch erspart dir rund 33 ct pro kWh Bezugspreis (Verivox-Durchschnitt April 2026), die Differenz zur Einspeisung von 7,78 ct beträgt rund 25 ct pro selbst genutzter Kilowattstunde. Das schlägt die Mehrvergütung von 4,56 ct, die du bei Volleinspeisung bekommen würdest.

Wann Volleinspeisung trotzdem sinnvoll ist

  • Reine Wochenend- oder Ferienhäuser ohne nennenswerten Eigenverbrauch
  • Sehr kleine Haushalte (1 Person, unter 1.500 kWh/Jahr) mit großem Dach
  • Geschäftsmodelle mit Volleinspeisung als Investment-Konzept
  • Wenn der Eigenverbrauch durch Lastprofile so niedrig ist, dass die Mehrvergütung dominiert

Wechsel zwischen den Modellen

Du kannst pro Kalenderjahr wechseln. Die Anmeldung des Wechsels muss bis spätestens 01.12. des Vorjahres beim Netzbetreiber vorliegen. So kannst du auf Veränderungen im Eigenverbrauch reagieren, etwa nach Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines E-Autos.

20-Jahres-Garantie und Bestandsschutz

Der Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt, wird für 20 Jahre plus das angefangene Inbetriebnahme-Jahr eingefroren. Eine Anlage, die im Mai 2026 in Betrieb geht, bekommt also bis Ende 2046 die heutigen 7,78 ct/kWh. Spätere Gesetzesänderungen wirken sich nur auf Neuanlagen aus.

Dieser Bestandsschutz ist der Hauptgrund, warum Anlagengröße und Inbetriebnahme-Zeitpunkt finanziell so wichtig sind. Eine frühe Inbetriebnahme sichert höhere Vergütungssätze für die ganze Anlagenlaufzeit. Eine 10-kWp-Anlage mit Teileinspeisung 2026 bringt rechnerisch 7,78 ct × 6.650 kWh × 20 Jahre = 10.347 € allein an Einspeisevergütung über die Garantielaufzeit.

Marktwert Solar als zweite Referenz

Anlagen ab 100 kWp sind in der Direktvermarktung verpflichtet. Statt fester Einspeisevergütung erhalten sie den Marktwert Solar (MWS) plus Marktprämie. Der MWS ist der durchschnittliche Strombörsenpreis für Solarstrom in einem Monat und wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de veröffentlicht.

Marktwert Solar 2025 und 2026 (Beispielwerte)

Jahresmarktwert 2024
4,624 ct/kWh
Jahresmarktwert 2025
4,508 ct/kWh
Mai 2025 (Sommer-Tief)
nur 1,997 ct/kWh
Januar 2026
11,019 ct/kWh

Die starke Schwankung zeigt, wie volatil eine reine Marktbasis wäre. An Sommer-Tagen mit viel Sonne liegen die Marktwerte oft unter 2 ct/kWh, im Winter über 10 ct/kWh. Für Privatanlagen unter 100 kWp ist die feste Einspeisevergütung mit 7,78 ct deshalb 2026 rund 73 Prozent über dem Jahresmarktwert von 4,508 ct (Stand 2025).

Sonderregeln 2026: Steuerbarkeit, Negative Preise, Direktvermarktung

§ 9 EEG: Steuerbarkeit ab 7 kW Pflicht

Seit 25.02.2025 (Solarspitzengesetz) müssen alle neu installierten Anlagen ab 7 kW eine Steuerbarkeits-Vorrichtung haben (Smart-Meter-Gateway plus Steuerbox). Bis zum vollständigen Einbau des intelligenten Messsystems gilt eine 60-Prozent-Einspeisebegrenzung. In der Praxis trifft das fast alle Einfamilienhaus-Anlagen ab 10 kWp.

Negative Strompreise: keine Vergütung, aber Verlängerung

Wenn der Strompreis an der Börse negativ wird (sehr sonniger Sommertag mit wenig Verbrauch), wird für die betroffenen Stunden keine Einspeisevergütung gezahlt. Stattdessen werden diese Stunden ans Ende der 20-Jahres-Garantie angehängt. Pro betroffener kWh kannst du außerdem einen Aufschlag von 0,6 ct/kWh über den vereinfachten Direktvermarktungs-Mechanismus erhalten (§ 51a EEG).

Direktvermarktungs-Schwellen

  • Aktuell (2026): Direktvermarktungs-Pflicht ab 100 kWp installierter Leistung
  • Geplant ab 01.01.2027 (BMWK-Arbeitsentwurf EEG 2027): Absenkung auf 25 kWp
  • Anlagen unter der Schwelle bleiben in der vereinfachten Festvergütung
  • Detaillierter Hintergrund im Artikel zur EEG-Reform 2027

Warum die Inbetriebnahme bis 31.12.2026 entscheidet

Die EU-Beihilfegenehmigung für die feste Einspeisevergütung läuft Ende 2026 aus. Der vom BMWK vorgelegte Arbeitsentwurf des EEG 2027 sieht vor, dass Anlagen bis 25 kWp ab 01.01.2027 keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen. Stattdessen ist ein CfD-Modell (Contract for Difference) mit Clawback-Mechanismus geplant.

Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert 20 Jahre Festpreis

Wer bis 31.12.2026 in Betrieb geht, behält die heutigen Sätze für 20 Jahre. Wer im Januar 2027 in Betrieb geht, fällt unter das neue Marktmodell. Die finale Reform ist noch nicht durchs Parlament; eine ausführliche Analyse der Reform-Pläne findest du in unserem Artikel zur EEG-Reform 2027.

Für die Praxis heißt das: Eine Anlagen-Planung 2026 sollte spätestens im Mai oder Juni mit den ersten Angeboten starten. Aktuelle Wartezeiten bei Installateuren liegen bei 6 bis 14 Wochen, dazu kommen 4 bis 8 Wochen bis zur Netzbetreiber-Anmeldung und Inbetriebnahme-Meldung im Marktstammdatenregister. Über unseren Solarrechner bekommst du in zwei Minuten drei geprüfte Angebote für deine Postleitzahl.

Beispielrechnung: 10 kWp Anlage, 4-Personen-Haushalt

Setup für die Praxis: 10 kWp Photovoltaik mit 9.500 kWh Jahresertrag, 4-Personen-Haushalt mit 4.500 kWh Verbrauch, Strompreis 33 ct/kWh, Einspeisung 7,78 ct/kWh. Wir vergleichen ohne Speicher und mit 10-kWh-Speicher.

Ohne Speicher (Eigenverbrauchsquote ca. 30 %)

Eigenverbrauch (2.850 kWh × 33 ct)
ca. 940 €/Jahr
Einspeisung (6.650 kWh × 7,78 ct)
ca. 517 €/Jahr
Brutto-Einnahme Jahr 1
ca. 1.460 €
Davon allein Einspeisevergütung
517 €

Mit 10-kWh-Speicher (realistische Autarkie 80 bis 85 %)

Eigenverbrauch (3.800 kWh × 33 ct)
ca. 1.254 €/Jahr
Einspeisung (5.700 kWh × 7,78 ct)
ca. 443 €/Jahr
Brutto-Einnahme Jahr 1
ca. 1.697 €
Davon allein Einspeisevergütung
443 €

Realistisch sind mit 10-kWh-Speicher 80 bis 85 Prozent Autarkie über das Jahresmittel, weil im Winter selbst der beste Speicher die Lücke nicht voll schließt. Über 20 Jahre Garantielaufzeit summiert sich das ohne Strompreissteigerung auf rund 29.200 € (ohne Speicher) bzw. 33.940 € (mit Speicher). Mit einer realistischen Strompreissteigerung von 2 Prozent pro Jahr verschiebt sich der Eigenverbrauchsanteil weiter nach oben, die Einspeisevergütung bleibt aber als Festwert erhalten. Die vollständige Wirtschaftlichkeitsmethodik mit Wartung, Versicherung und Wechselrichter-Tausch erklären wir im Artikel Solaranlage Wirtschaftlichkeit berechnen.

Steuerliche Aspekte

Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit (maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem) die Einkommensteuer-Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Eigenverbrauch und Einspeisevergütung sind steuerfrei, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung entfällt. Auch die frühere Liebhaberei-Regelung ist obsolet.

Beim Anlagenkauf greift seit 01.01.2023 der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Batteriespeicher und Installation für Anlagen auf Wohngebäuden. Die Einspeisevergütung wird brutto gleich netto ausgezahlt, weil keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Eine vollständige Übersicht aller steuerlichen Vorteile findest du in unserem Förderartikel 2026.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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