Wärmepumpe Kosten 2026: was 160 echte Angebote zeigen
Wer 2026 nach dem Preis einer Wärmepumpe sucht, findet Zahlen zwischen 8.000 und über 60.000 Euro. Die belastbarste Grundlage stammt nicht von Anbietern, sondern von der [Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz](https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2025-06/250605_vz-rlp_auswertung_wp_angebote.pdf): 160 echte Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, erstellt zwischen Oktober 2024 und Mai 2025, alle Preise brutto. Der Median lag bei 34.979 Euro, die Spanne reichte von 20.228 bis 63.061 Euro. Wir zeigen dir, woraus dieser Preis besteht, welche Posten in Angeboten systematisch fehlen und was nach Förderung realistisch übrig bleibt.
Kurz gesagt
Die belastbarste Marktauswertung (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 160 echte Angebote, erhoben zwischen Oktober 2024 und Mai 2025) zeigt für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Einfamilienhaus einen Median von 34.979 Euro brutto inklusive Einbau, bei einer Spanne von 20.228 bis 63.061 Euro. Was nach der KfW-Förderung übrig bleibt, hängt an deiner Förderquote. Den Rechenweg legen wir im Artikel offen.
Der Marktpreis: 160 echte Angebote statt Schätzungen
Die einzige belastbare Primärauswertung zu Luft-Wasser-Wärmepumpen, was sie misst und wann sie erhoben wurde.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote ausgewertet, die Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen dem 01.10.2024 und dem 09.05.2025 eingereicht haben. Es geht um Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, alle Werte sind Bruttopreise inklusive Einbau. Das ist wichtig, weil die meisten kursierenden Preisangaben Modellrechnungen sind und nicht das, was Handwerksbetriebe tatsächlich aufschreiben. Es ist zugleich die Grenze dieser Zahlen: Sie zeigen das Preisniveau des Erhebungszeitraums, nicht den Tagespreis.
Die Verteilung ist enger, als die Extremwerte vermuten lassen: 97 der 160 Angebote (61 Prozent) liegen zwischen 30.000 und 40.000 Euro, jeweils knapp 20 Prozent in den Klassen 20.000 bis 30.000 und 40.000 bis 50.000 Euro. Der Rest verteilt sich auf wenige Ausreißer über 50.000 Euro, die Prozentwerte sind gerundet. Wichtig für die Einordnung: Für diese Verteilung rechnet die Verbraucherzentrale die Kosten eines Heizkörper-Tauschs heraus, um die Angebote vergleichbar zu machen. Der Median von 34.979 Euro stammt dagegen aus der ungefilterten Gesamttabelle, beide Basen sind also nicht deckungsgleich.
Die angebotene Heizleistung reichte von 4 bis 18 kW, Mittelwert und Median lagen jeweils bei 10 kW. Für ein normales Einfamilienhaus ist ein Angebot um 35.000 Euro brutto damit kein Ausreißer, sondern der Normalfall.
Spannend wird es beim Qualitätsfilter. Die Verbraucherzentrale hat 42 Angebote isoliert, die wirklich alle relevanten Posten enthalten. Deren Preise liegen zwischen 26.298 und 52.032 Euro, der Median bei 36.011 Euro, der Mittelwert bei 37.564 Euro, auch hier ohne die Kosten eines Heizkörper-Tauschs. Vollständige Angebote liegen im Median also rund 1.000 Euro über dem Gesamtmedian. Daraus folgt aber nicht, dass billige Angebote immer lückenhaft sind: Das günstigste vollständige Angebot lag mit 26.298 Euro deutlich unter dem Gesamtmedian. Ein niedriger Preis kann echte Ersparnis sein oder schlicht bedeuten, dass Posten fehlen. Ohne Prüfung der Vollständigkeit lässt sich das nicht unterscheiden.
Eine zweite unabhängige Auswertung stützt die Größenordnung: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kam bei rund 60 Angeboten auf eine Spanne von 29.000 bis 62.000 Euro (berichtet von test.de am 19.11.2025). Diese Zahl haben wir nur über den Sekundärbericht geprüft, den Originalbericht nicht im Volltext.
„Hohe Förderung, gestiegene Nachfrage und zu wenige erfahrene Betriebe führen laut Auswertung „im Einzelfall zu überteuerten Angeboten“."
Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot liegt der Faktor drei. Die Verbraucherzentrale merkt an, dass ein solcher Unterschied bei Angeboten für Gas- oder Ölheizungen selten zu finden ist, und nennt als Ursache die Marktlage: hohe Nachfrage, zu wenige erfahrene Betriebe und hohe Förderung. Genau deshalb ist der Vergleich mehrerer Angebote hier wichtiger als bei jeder anderen Heizungsart.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Die einzelnen Kostenblöcke mit Median und Spanne, direkt aus den Angeboten.
Die Verbraucherzentrale hat die Angebote in Einzelposten zerlegt. Die folgenden Mediane geben dir eine Orientierung, was ein Posten kosten darf, ohne dass du sofort misstrauisch werden musst.
Die Spannen dahinter sind erheblich, und sie erklären den größten Teil der Preisunterschiede:
- Montage und Lohn: 2.356 bis 12.492 Euro, Mittelwert 6.997 Euro. Das sind 9 bis 33 Prozent der Gesamtkosten. Nur in 59 Prozent der Angebote überhaupt separat ausgewiesen.
- Elektroinstallation: 488 bis 6.981 Euro, Mittelwert 3.032 Euro. Fehlt in knapp 35 Prozent der Angebote.
- Fundament für die Außeneinheit: 238 bis 3.451 Euro, Mittelwert 1.507 Euro. Nur in 47 Prozent der Angebote enthalten.
- Hydraulischer Abgleich: 238 bis 2.660 Euro, Mittelwert 1.159 Euro. Fehlt in 20 Prozent der Angebote.
- Warmwasserbereitung: 482 bis 9.859 Euro, Mittelwert 2.589 Euro. Immerhin in 88 Prozent enthalten.
- Pufferspeicher: 449 bis 3.749 Euro, Mittelwert 1.368 Euro. Die angebotenen Volumen reichten von 16 bis 915 Liter, Median 200 Liter.
Was in dieser Liste fehlt, ist der Preis des Geräts selbst. Das ist kein Versehen: Die Verbraucherzentrale weist ihn bewusst nicht aus, weil sich das Aggregat in den Angeboten kaum sauber von Zubehör und Montage trennen lässt. Listenpreise einzelner Geräte gibt es, einen belastbaren Angebotsdurchschnitt für das Aggregat allein nicht. Wer dir eine feste Zahl für den Angebotsanteil „die Wärmepumpe“ nennt, hat sie aus dem Gesamtpreis herausgerechnet.
Warum Gerätepreise dich in die Irre führen
Die Stiftung Warentest nennt für fünf getestete Luft-Wasser-Geräte Listenpreise von rund 14.000 bis 20.354 Euro brutto. Das sind Listenpreise von Testgeräten, keine Marktpreise und kein Angebotsdurchschnitt. Rechne sie nicht gegen den Angebotspreis, sonst hältst du die Differenz für eine Handwerkermarge, obwohl darin Montage, Elektrik, Fundament, Speicher und Abgleich stecken.
Die versteckten Posten: was in Angeboten systematisch fehlt
Das eigentliche Problem sind nicht die Preise, sondern die Unvergleichbarkeit.
Der wichtigste Befund der Auswertung ist kein Preis, sondern eine Quote: Nur 26 Prozent der 160 Angebote enthielten die vier kostenrelevanten Selbstverständlichkeiten gemeinsam, also hydraulischen Abgleich, Fundament, Elektroinstallation und Warmwasserbereitung. In drei von vier Fällen vergleichst du also Äpfel mit Birnen, ohne es zu merken.
- Das Wort „bauseits“: Es verlagert Fundament und Elektroarbeiten auf dich. Du musst sie selbst beauftragen. Die Verbraucherzentrale beziffert diese Zusatzkosten auf 726 bis 10.432 Euro.
- Montage nicht separat ausgewiesen: Bei gut 40 Prozent der Angebote steckt der Lohn in anderen Posten. Ein Preisvergleich ist damit strukturell unmöglich. Dieser Posten gehört übrigens nicht zum 26-Prozent-Filter oben, er hat seine eigene Quote.
- Hydraulischer Abgleich fehlt in 20 Prozent der Angebote, obwohl er laut Verbraucherzentrale Fördervoraussetzung ist (genannt wird Verfahren B).
- Heizkörpertausch taucht in nur 11 Prozent der Angebote auf (18 von 160).
- Demontage und Entsorgung der Altanlage: Die Verbraucherzentrale fordert diese Position ausdrücklich ein, weist selbst aber keine Zahlen dafür aus. Frag sie im Angebot aktiv ab.
Ohne hydraulischen Abgleich keine Förderzusage
Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung und beim Verwendungsnachweis zu belegen. Fehlt er im Angebot, merkst du das oft erst dort, also nachdem die Anlage steht. Nachbeauftragen kannst du ihn, zahlst ihn dann aber ungeplant: Median 1.098 Euro, Spanne 238 bis 2.660 Euro. Welches Verfahren die KfW in deinem Fall verlangt, klärst du vor Vertragsschluss mit deinem Energieberater.
Besonders unbefriedigend ist die Sache mit den Heizkörpern. Genau der Posten, der über die Vorlauftemperatur und damit über deine Stromrechnung der nächsten 20 Jahre entscheidet, wird fast nie angeboten. Dabei gilt: 1 Kelvin weniger Vorlauftemperatur bedeutet 3 bis 4 Prozent bessere Effizienz. Ein einzelner Heizkörper kostet laut Auswertung 326 bis 1.207 Euro, im Median 642 Euro. Das rechnet sich über die Laufzeit oft schneller als jeder Preisnachlass beim Gerät.
Und nein, eine Fußbodenheizung ist keine Bedingung. Das Fraunhofer ISE hat 77 Wärmepumpen im Bestand über vier Jahre vermessen und hält ausdrücklich fest, dass ausreichend dimensionierte Heizkörper im Mittel mit ähnlich niedrigen Temperaturen laufen können wie Flächenheizungen. Eine Korrelation zwischen Baujahr und Effizienz konnte das Institut nicht feststellen. Wie du Angebote systematisch auseinandernimmst, zeigen wir auch für Solaranlagen im Ratgeber Photovoltaik-Angebot bewerten. Die Methode ist übertragbar.
Sole-Wasser: was sich belegen lässt und was nicht
Warum hier bewusst kein Komplettpreis für Erdwärme steht.
Die Auswertung der Verbraucherzentrale deckt ausschließlich Luft-Wasser-Wärmepumpen ab. Für Sole-Wasser existiert keine vergleichbare Angebotsauswertung einer unabhängigen Stelle. Die Zahlen, die dazu im Netz kursieren, stammen überwiegend von Anbietern. Deshalb nennen wir hier keinen Komplettpreis für Erdwärme. Lieber keine Zahl als eine erfundene.
Was sich seriös eingrenzen lässt, sind die Erschließungskosten der Wärmequelle. Sie kommen bei Sole-Wasser und Grundwasser zusätzlich zur Anlage dazu. co2online nennt dafür folgende Spannen und setzt selbst einen Disclaimer, dass die Angaben wegen der dynamischen Kostenentwicklung primär der Orientierung dienen:
- Erdkollektor (flach, 1,2 bis 1,5 m Tiefe): 2.000 bis 5.000 Euro
- Erdsonde (Bohrung, genehmigungspflichtig): 6.000 bis 13.000 Euro
- Grundwasser (Brunnen): 4.000 bis 7.000 Euro
- Luft: keine Erschließungskosten
Warum hier keine Bohrmeterpreise stehen
Angaben wie „50 bis 120 Euro pro Bohrmeter“ oder „150 bis 250 Bohrmeter für 10 kW“ findest du auf vielen Seiten. Wir konnten dafür keine unabhängige Primärquelle finden, alle Treffer waren Anbieterseiten. Die Verbraucherzentrale bestätigt nur qualitativ, dass Erdsonden bis zu 100 Meter tief reichen und genehmigungspflichtig sind. Hol dir für die Bohrung ein konkretes Angebot, geschätzte Bohrmeterpreise sind hier wertlos.
Der Grund, warum Erdwärme trotz höherer Erschließungskosten interessant bleibt, ist die Effizienz. Das Fraunhofer ISE misst im Bestand für Sole-Wasser eine Jahresarbeitszahl von durchschnittlich 4,3 (Spanne 3,6 bis 5,4), für Luft-Wasser 3,4 (Spanne 2,6 bis 4,9). Nachgerechnet: 1 geteilt durch 3,4 sind 0,294 kWh Strom je kWh Wärme, 1 geteilt durch 4,3 sind 0,233. Das ist rund ein Fünftel weniger Strom, gut 20 Prozent, nicht ein Viertel.
Das sind allerdings Mittelwerte aus 77 vermessenen Anlagen und keine Zusage für dein Haus: Die Spannen überlappen sich deutlich, eine gut ausgelegte Luft-Wasser-Anlage liegt über einer schlecht ausgelegten Sole-Anlage. Ob die Mehrkosten der Erschließung sich tragen, hängt an deinem Wärmebedarf und am Grundstück, nicht an einer Faustformel.
Was nach der Förderung übrig bleibt
Die Förderung läuft über die KfW. Der Höchstsatz ist der Deckel, nicht der Normalfall.
Gefördert wird der Heizungstausch über die KfW im Programm 458/), seit Januar 2024 nicht mehr über die BAFA. Möglich sind bis zu 70 Prozent Zuschuss. Maximal förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, daraus ergibt sich ein Höchstzuschuss von 21.000 Euro. Für weitere Wohneinheiten gelten eigene, niedrigere Höchstbeträge. Die jeweils aktuellen Sätze dafür nennt das KfW-Merkblatt zum Programm 458.
Grundförderung 30 Prozent plus Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent plus Einkommensbonus 30 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) plus Effizienzbonus 5 Prozent. Die Prozentsätze addieren sich, werden aber auf die Höchstquote gedeckelt. Nur steht nicht jeder Baustein jedem Haushalt zu: Den Heizungstausch-Bonus bekommt nur, wer eine förderfähige Altheizung ersetzt. Der Effizienzbonus ist an Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder an ein natürliches Kältemittel gebunden, für die meisten Luft-Wasser-Geräte gibt es ihn also nicht, und mit der Reform zum 21.07.2026 entfällt er ganz. Die oberste Quote erreicht ohnehin nur, wer zusätzlich den vollen Einkommensbonus einsammelt. Das ist eine Minderheit der Haushalte. Für Normalverdiener ohne Einkommensbonus bleibt es bei Grundförderung plus Heizungstausch-Bonus.
Wie hoch die Förderung im Schnitt ausfällt, wird selten sauber zitiert. Die BWP-Branchenstudie 2026 (Stand 30.03.2026) nennt eine Zahl, die viel herumgereicht wird: 16.500 Euro. Das ist aber keine Messung von Auszahlungen, sondern eine Rechenannahme der Studie selbst, nämlich 55 Prozent von 30.000 Euro Investitionskosten, die die Studie Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus zuschreibt. Sie dient dort als Eingangswert für die Budgetrechnung: Für 330.000 geförderte Wärmeerzeuger, darunter 288.000 Wärmepumpen, ergeben sich daraus 5,4 Milliarden Euro Verpflichtungen im Klima- und Transformationsfonds. Verpflichtungen sind Haushaltszusagen, keine Auszahlungen, und der Durchschnitt umfasst alle Heizungsarten, nicht nur Wärmepumpen. Einen belegten Durchschnitt tatsächlich ausgezahlter Förderung haben wir nicht gefunden. Deshalb rechnen wir hier mit den Förderquoten selbst.
Die ehrliche Rechnung
Rechne mit den Quoten, nicht mit einem Durchschnitt aus zweiter Hand. Beispiel: Normalverdiener ohne Einkommensbonus, Luft-Wasser-Wärmepumpe statt förderfähiger Altheizung. Nach den Sätzen bis 20.07.2026 sind das 50 Prozent von 30.000 Euro, also 15.000 Euro Zuschuss und gegenüber dem Median-Angebot von 34.979 Euro rund 20.000 Euro Eigenanteil. Nach den Sätzen ab 21.07.2026 sind es 46 Prozent von 28.000 Euro, also 12.880 Euro und rund 22.100 Euro Eigenanteil. Mit Einkommensbonus fällt der Eigenanteil deutlich niedriger aus. Und ohne einen rechtzeitig gestellten Antrag gibt es gar nichts, dazu gleich mehr zur Reihenfolge. Was in deiner Konstellation herauskommt, rechnet dir unser Wärmepumpen-Rechner mit offenem Rechenweg vor, er schaltet zum Stichtag automatisch um.
Zur Reihenfolge, denn hier haben fast alle die alte BAFA-Regel im Kopf: Zuerst brauchst du die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten. Dann schließt du den Vertrag mit dem Fachbetrieb, zwingend mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung: Der Vertrag wird nur wirksam, wenn die Förderzusage kommt. Erst danach stellst du den Antrag über „Meine KfW“, denn BzA und Vertrag musst du dabei hochladen. Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Wer ohne diese Bedingung fest unterschreibt, hat damit schon begonnen und verliert die Förderung. Nachträglich einfügen geht nicht. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto.
Was die BEG-Reform zum 21.07.2026 verschiebt
Die Reform ändert die Struktur, nicht nur die Zahlen. Für die meisten Haushalte nach unten.
Mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 verschiebt sich die Rechnung. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den Heizungstausch sinkt von 20 auf 16 Prozent. Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Die maximal förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro.
Was das konkret bedeutet, rechnet kaum jemand vor. Ein Rechenbeispiel für einen Normalverdiener ohne Einkommensbonus, der seine Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe tauscht. Den Effizienzbonus lassen wir bewusst weg, es gibt ihn nur für Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder für ein natürliches Kältemittel:
- 1Mit den Sätzen bis 20.07.2026: 30 Prozent Grundförderung plus 20 Prozent Heizungstausch-Bonus sind 50 Prozent von 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Ergibt 15.000 Euro.
- 2Mit den Sätzen ab 21.07.2026: 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Heizungstausch-Bonus sind 46 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Ergibt 12.880 Euro.
- 3Differenz: rund 2.120 Euro weniger für denselben Haushalt und dieselbe Anlage.
- 4Mit Effizienzbonus (also Erdwärme, Wasser, Abwasser oder natürliches Kältemittel) wären es bis 20.07.2026 55 Prozent von 30.000 Euro, also 16.500 Euro, gegenüber ebenfalls 12.880 Euro danach. Dann beträgt die Differenz rund 3.620 Euro.
Der Verlust liegt für einen Haushalt ohne Einkommensbonus also je nach Anlagentyp bei rund 2.100 bis 3.600 Euro. Von der Reform profitieren dagegen Haushalte mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen, für die der gestaffelte Bonus auf 40 Prozent steigt. Alle darüber verlieren.
Bleibt die Frage, worauf sich der Stichtag genau bezieht: auf den Antragseingang, die Zusage oder die Bewilligung. Eine eindeutige Aussage der KfW, die wir hier zitieren könnten, haben wir nicht gefunden, deshalb behaupten wir keine. Praktisch heißt das: Wer kurz vor dem Stichtag erst anfängt, sollte nicht damit rechnen, die alten Sätze noch zu erreichen. Ein Antrag setzt eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder Fachbetrieb und einen bedingten Liefer- oder Leistungsvertrag voraus, und das dauert. Kläre die konkrete Stichtagsregel vor jeder Disposition direkt bei der KfW oder mit deinem Energieberater. Eine Heizung wegen eines Datums zu übereilen, ist der teurere Fehler.
Was danach geplant ist
Ab 01.02.2027 sinkt der Heizungstausch-Bonus laut KfW erstmals und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um je 4 Prozentpunkte (16 auf 12 auf 8). Die maximal förderfähigen Kosten sinken je Schritt um 750 Euro. Ob die Degression unter 8 Prozent fortgesetzt wird, hat die KfW bislang nicht veröffentlicht. Ein Wertschöpfungsbonus, der ab Anfang 2027 nach EU-Fertigung differenzieren soll, ist von der KfW angekündigt, aber nicht in Kraft. Solange er nicht beschlossen ist, gehört er in keine Rechnung.
Kostenmythen, die dich Geld kosten
Annahmen, die sich hartnäckig halten und trotzdem nicht stimmen.
- „Der Familienzuschlag bringt 10.000 Euro extra.“ Falsch. Die KfW hebt mit dem einmaligen Familienzuschlag die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens um 10.000 Euro an. Das ist eine verschobene Einkommensgrenze, kein Geld auf dem Konto.
- „Es gibt bis zu 70 Prozent Förderung.“ Verkürzt. Das ist der Deckel, nicht der Normalfall. Erreichbar ist er nur kumulativ aus Grundförderung, Heizungstausch-Bonus und vollem Einkommensbonus, und der volle Einkommensbonus setzt Selbstnutzung und ein niedriges zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen voraus. Das trifft eine kleine Minderheit. Ohne Einkommensbonus landest du bei 30 plus 20 Prozent.
- „Die BAFA fördert die Wärmepumpe.“ Seit Januar 2024 falsch. Zuständig ist die KfW mit dem Programm 458. Selbst seriöse Quellen verlinken teilweise noch auf bafa.de.
- „Mit iSFP gibt es 60.000 Euro Förderung.“ Diese Summe gehört zu Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht zum Heizungstausch. Für die Heizung gelten eigene maximal förderfähige Kosten von 30.000 Euro. Nicht vermischen.
- „Der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro kommt obendrauf.“ Für Wärmepumpen war er nie vorgesehen: Er gehört zu Biomasseanlagen mit einem Staubgrenzwert von 2,5 mg pro Kubikmeter. Mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 entfällt er ganz. In Förderrechnungen taucht er trotzdem regelmäßig auf.
- „Der Heizstab frisst die Effizienz auf.“ Laut Fraunhofer-ISE-Feldmessung macht der Heizstab bei Luft-Wasser-Anlagen nur 1,3 Prozent der elektrischen Arbeit aus, bei Erdreich-Anlagen nahezu null. Das ISE schränkt selbst ein, dass der niedrige Wert auch an den vergleichsweise milden Witterungsbedingungen im Messzeitraum liegt. In einem strengen Winter kann der Anteil höher ausfallen.
Ein Hinweis in eigener Sache: Der aktuell im Download-Center stehende KfW-Merkblatt-Stand vom Dezember 2025 nennt den Klimageschwindigkeitsbonus noch mit 20 Prozent für Anträge bis Ende 2028. Die KfW-Seite zu den Anpassungen 2026 setzt ihn ab 21.07.2026 auf 16 Prozent. Beide Dokumente stehen parallel online. Verlass dich auf die aktuellere Angabe und auf die schriftliche Bestätigung deines Energieberaters, nicht auf ein PDF-Datum.
Folgekosten: Wartung und Strom ehrlich gerechnet
Warum wir dir hier keine fertige Jahreszahl präsentieren.
Die Wartung schlägt laut Verbraucherzentrale (Stand 17.04.2026) mit 150 bis 300 Euro pro Jahr zu Buche. Das ist die einfache Zahl. Bei den Stromkosten wird es unehrlich, sobald jemand eine feste Jahressumme nennt, denn die hängt komplett an deinem Wärmebedarf. Die Verbraucherzentrale gibt deshalb bewusst keine Zahl, sondern nur die Methode.
So rechnest du selbst: Heizenergiebedarf in kWh geteilt durch die Jahresarbeitszahl ergibt den Strombedarf. Mal deinen Wärmepumpen-Strompreis ergibt die Jahreskosten. Für die JAZ nimmst du am besten den gemessenen Fraunhofer-Wert von 3,4 für Luft-Wasser im Bestand, nicht den höheren Wert aus dem Herstellerdatenblatt, der unter Normbedingungen ermittelt wird. Ein Beispiel mit erfundenem Bedarf würde dir hier nichts nützen, deine Werte stehen auf deiner letzten Gasrechnung.
Beim Strompreis lohnt ein eigener Wärmepumpentarif. Die Netzentgelte liegen dort im Schnitt rund 7 Cent pro kWh unter dem Haushaltstarif (Verbraucherzentrale, Stand 18.05.2026). Wer zusätzlich am Modul 1 nach Paragraf 14a EnWG teilnimmt, bekommt im Schnitt rund 150 Euro Rabatt pro Jahr, die Spanne liegt je nach Netzbetreiber zwischen 106 und 210 Euro.
Wenn ohnehin eine Photovoltaikanlage aufs Dach soll, rechnet sich der Betrieb weiter herunter. Wie stark, hängt an Dimensionierung, SG-Ready-Steuerung und Speicher. Das haben wir im Detail in Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren aufgeschrieben. Einen Überblick über alle Fördertöpfe rund ums Haus findest du in der Photovoltaik-Förderung 2026. Und deinen konkreten Zuschuss samt Eigenanteil rechnest du im Wärmepumpen-Rechner nach.
Häufige Fragen zu diesem Thema
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