Heizungsgesetz abgeschafft? Was wirklich beschlossen ist
Kaum ein Gesetz hat so viele Schlagzeilen produziert wie das sogenannte Heizungsgesetz, und kaum eines wird gerade so oft falsch zusammengefasst. Am 10.07.2026 haben Bundestag (323 zu 271 Stimmen) und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz streicht. Beschlossen heißt aber nicht in Kraft: Verkündet ist das Gesetz Stand 16.07.2026 noch nicht, bis dahin gilt das alte Recht weiter. Wir erklären, was sich wirklich ändert, ab wann, und warum die Wärmepumpen-Förderung davon unberührt bleibt.
Kurz gesagt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10.07.2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es streicht die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht, die Beratungspflicht vor dem Einbau von Öl- und Gasheizungen und sogar die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel. In Kraft ist davon noch nichts: Das Gesetz ist Stand 16.07.2026 nicht im Bundesgesetzblatt verkündet, bis dahin gilt das bisherige GEG weiter. Die Wärmepumpen-Förderung der KfW läuft unabhängig davon weiter.
Was am 10.07.2026 beschlossen wurde
Der Bundestag hat das Gesetz am Freitag, 10.07.2026, in namentlicher Abstimmung mit 323 Ja-Stimmen gegen 271 Nein-Stimmen angenommen, der Bundesrat ließ es noch am selben Tag passieren. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit. Der sperrige volle Titel lautet Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz oder GModG.
Wichtig für die Einordnung: Es ist ein Änderungsgesetz, kein Abschaffungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt bestehen, es wird umgebaut. Ein eigenständiges Gesetz mit dem Namen Heizungsgesetz gab es ohnehin nie, der Begriff war immer nur das Etikett für die GEG-Novelle von 2024.
Beschlossen ist nicht in Kraft: was bis zur Verkündung gilt
Der Bundesrat formuliert es selbst so: Das Gesetz wird nun ausgefertigt und verkündet und tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Stand 16.07.2026 ist das GModG im Bundesgesetzblatt nicht auffindbar, also gilt weiterhin das bisherige GEG, einschließlich der 65-Prozent-Pflicht in den Fällen, in denen sie heute schon greift, der Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung und der Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel.
Wer dir heute etwas anderes erzählt, ist zu früh dran
Sätze wie ab sofort ist die Gasheizung wieder uneingeschränkt erlaubt sind Stand heute falsch. Die neuen Regeln greifen erst am Tag nach der Verkündung. Ein exakter Termin dafür steht noch nicht fest. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.
Eine Übergangsfrage war schon vorher geregelt worden: Der Automatik-Stichtag, ab dem die 65-Prozent-Pflicht in Großstädten über 100.000 Einwohnern flächig gegriffen hätte, war per separatem Gesetz vom 01.07.2026 auf den 01.11.2026 verschoben worden (verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 191). Das GModG soll die Regel abschaffen, bevor dieser Termin praktisch relevant wird.
Was sich ändert, sobald das GModG in Kraft ist
- Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfällt komplett (gestrichen werden die Paragrafen 71 sowie 71b bis 72 GEG). Beim Heizungstausch wählst du frei zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung, Biomasse, Gas und Öl.
- Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung entfällt.
- Auch die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel entfällt ersatzlos. Das überrascht viele, weil diese Pflicht älter ist als die 65-Prozent-Regel.
- Der kommunale Wärmeplan löst keine GEG-Heizungspflichten mehr aus. Die Wärmeplanung selbst bleibt: Städte über 100.000 Einwohner müssen ihre Pläne bis 30.06.2026 vorlegen, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028.
- Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen künftig steigende Anteile biogener oder klimaneutraler Brennstoffe nutzen, dazu gleich mehr.
Die Bio-Treppe: Pflicht-Anteile für neue Gas- und Ölheizungen
Anerkannt werden unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas und Wasserstoff samt Derivaten. Ab 2045 sollen Heizbrennstoffe vollständig klimaneutral sein, die genaue Ausgestaltung (unter anderem eine Grüngasquote auf Lieferantenebene ab 2028) will die Bundesregierung bis zum 01.12.2026 vorlegen. Ehrlich gesagt heißt das: Wer ab 2029 eine neue Gasheizung einbaut, bindet sich an Brennstoffe, deren künftigen Preis und Verfügbarkeit dir heute niemand garantieren kann. Die Freiheit bei der Wahl des Heizsystems bleibt, das Kostenrisiko wandert in den Brennstoff.
Was das Gesetz NICHT bedeutet
- Das Heizungsgesetz ist abgeschafft: wörtlich falsch. Das GEG bleibt bestehen und wird geändert, nicht aufgehoben.
- Die Wärmepumpen-Förderung fällt weg: falsch. Die KfW-Förderung läuft weiter und hat mit dem GModG nichts zu tun (Details im nächsten Abschnitt).
- Gasheizungen sind ab sofort wieder uneingeschränkt erlaubt: falsch. Bis zur Verkündung gilt altes Recht, danach kommt die Bio-Treppe ab 2029.
- Sobald meine Stadt einen Wärmeplan beschließt, gilt sofort die 65-Prozent-Pflicht: war schon bisher falsch, nötig war eine gesonderte Ausweisungsentscheidung. Künftig entfällt die Verknüpfung ganz.
Die Förderung bleibt: GModG und KfW-Zuschuss sind zwei Baustellen
Die wichtigste Verbraucher-Nachricht steckt in dem, was das GModG nicht anfasst: die Heizungsförderung. Der KfW-Zuschuss (Programm 458) von bis zu 70 Prozent auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten läuft weiter. Dass sich die Förderkonditionen zum 21.07.2026 ändern, kommt nicht aus dem GModG, sondern aus der reformierten Förderrichtlinie BEG EM. Beide Änderungen fallen zufällig in dieselbe Woche, was gerade viel Verwirrung stiftet.
Für die Umstellung gilt laut KfW: Seit dem 09.07.2026 werden keine neuen Bestätigungen zum Antrag mehr erstellt. Wer eine gültige Bestätigung hat, konnte bis zum 20.07.2026, 20:00 Uhr, noch zu den alten Konditionen beantragen, danach gelten die neuen Sätze. Was sich im Detail ändert und wer von der Reform profitiert, steht in unserem Artikel zur Wärmepumpen-Förderung 2026. Was das für dein Haus bedeutet, rechnet dir der Wärmepumpen-Rechner mit offenem Rechenweg aus, er nutzt automatisch die am Abrufdatum gültigen Sätze.
Was heißt das für deine Heizungsentscheidung?
Mit dem Ende der 65-Prozent-Pflicht entscheidet nicht mehr der Gesetzgeber über dein Heizsystem, sondern die Wirtschaftlichkeit. Das ist für die Wärmepumpe kein Nachteil: Ihr Fall stand nie primär auf dem Zwang, sondern auf Betriebskosten und Förderung. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe holt aus einer Kilowattstunde Strom im Feldmittel 3,4 Kilowattstunden Wärme (Fraunhofer ISE, Details in unserem Altbau-Artikel), und der KfW-Zuschuss deckt je nach Einkommen einen erheblichen Teil der Investition.
Auf der anderen Seite steht bei einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 die Bio-Treppe mit steigenden Pflichtanteilen an Brennstoffen, deren Preisentwicklung offen ist. Wer jetzt vor dem Heizungstausch steht, sollte deshalb beide Wege durchrechnen statt Schlagzeilen zu folgen: die realen Anschaffungskosten haben wir im Kosten-Artikel anhand von 160 echten Angeboten aufgeschlüsselt.
Stand dieses Artikels
Verfahrensstand 16.07.2026: beschlossen von Bundestag und Bundesrat, Verkündung im Bundesgesetzblatt steht aus. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz verkündet ist und die neuen Regeln greifen.
Häufige Fragen zu diesem Thema
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