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Wärmepumpe im Altbau: geht das wirklich?

Aktualisiert am 16. Juli 202612 Min. LesezeitRedaktion SolarSofortVergleich · So arbeiten wir
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Kaum eine Frage wird so oft gestellt wie diese: Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau? Das Fraunhofer ISE hat dazu 77 Anlagen vier Jahre lang vermessen, in Gebäuden der Baujahre 1826 bis 2015. In die Effizienzbewertung gingen die bis 2001 errichteten Gebäude ein. Ergebnis: Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, und zwischen Baujahr und Effizienz war kein Zusammenhang feststellbar (Fraunhofer ISE, Projekt WP-QS im Bestand, Pressemitteilung vom 03.11.2025). Genau dieser Satz wird im Netz allerdings systematisch falsch gelesen. Wir zeigen dir, was die Daten wirklich hergeben, auch die unbequemen Teile.

Kurz gesagt

Ja, unter einer messbaren Bedingung. Fraunhofer ISE hat 77 Wärmepumpen in Bestandsgebäuden über vier Jahre vermessen: Ein Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz war nicht feststellbar, Luft-Wasser-Geräte erreichten im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4. Entscheidend ist die Vorlauftemperatur deiner Heizung: möglichst ganzjährig unter 55 Grad, besser deutlich darunter.

Das Baujahr ist die falsche Frage

Fraunhofer hat keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz gefunden. Das ist keine Entwarnung für jeden Altbau.

Der Abschlussbericht des Projekts WP-QS im Bestand nennt den Befund zusammen mit seiner Ursache: „Da in allen Baualtersperioden sehr ähnliche Temperaturen zur Raumheizung gemessen wurden, konnte auch kein Zusammenhang zwischen Effizienz und Baualter festgestellt werden." Die Pressemitteilung vom 03.11.2025 fasst denselben Befund kürzer: „Eine Korrelation zwischen Baujahr der Gebäude und Effizienz der Wärmepumpe konnte nicht festgestellt werden." Die mittleren Jahresarbeitszahlen lagen je Baualtersperiode zwischen 3,3 und 3,5. Ein Haus von 1890 schnitt also im Schnitt nicht schlechter ab als eines von 1995.

Wichtig ist die Begründung im Bericht, denn sie sagt genau das Gegenteil dessen, was viele Ratgeber daraus machen. Nicht das Baujahr ist egal, sondern die gemessenen Temperaturen waren über alle Baualtersperioden hinweg ähnlich niedrig. Das lag auch am Zustand der Gebäude. Zur Baualtersperiode bis 1949 (acht Anlagen) heißt es im Bericht: „In der BAP bis 1949 (acht Anlagen) wurden alle Gebäude (sofern dahingehend ausgewertet) energetisch saniert". Für die Periode 1949 bis 1978 nennt der Bericht 18 von 21 dahingehend auswertbaren Gebäuden als energetisch saniert. Laut Pressemitteilung war bei 51 Prozent der untersuchten Gebäude die Fassade nachträglich gedämmt, deutschlandweit waren es (bezogen auf 2016) lediglich 30 Prozent.

Richtig gelesen bedeutet der Befund also: Unter Gebäuden, die entweder saniert oder ohnehin geeignet sind, spielt das Baujahr keine Rolle mehr. Die Frage „Passt das zu meinem Baujahr?" ist damit nicht beantwortet, sie ist ersetzt worden. Die richtige Frage lautet: Welche Vorlauftemperatur braucht dein Haus an kalten Tagen?

Die ehrliche Übersetzung

„Kein Zusammenhang mit dem Baujahr" heißt nicht „egal, wie dein Haus dasteht". Es heißt: Das Baujahr ist ein schlechter Indikator, die Vorlauftemperatur ein guter. Ein gedämmter Gründerzeitbau kann besser abschneiden als ein ungedämmtes Haus von 1985.

Die Vorlauftemperatur entscheidet, nicht das Baujahr

55 Grad ist die Schwelle, auf die sich unabhängige Quellen einigen. Anzustreben ist deutlich weniger.

Die Verbraucherzentrale formuliert es so (Stand 25.03.2026): „ein Gebäude ist geeignet für eine Wärmepumpe, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung möglichst ganzjährig unter 55 Grad Celsius beträgt." Marek Miara vom Fraunhofer ISE rät im Themendienst des Bundesverbands Wärmepumpe „nur dann zur Installation einer Wärmepumpe, wenn laut Berechnung eine Vorlauftemperatur von 50 bis 55 Grad nicht überschritten wird. Anzustreben seien Vorlauftemperaturen von 35 bis 45 Grad."

Auch im Förderrecht taucht die 55-Grad-Marke auf, allerdings nur als Rechenregel und nicht als Eignungsgrenze. In den Technischen FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, Version 7.0, Stand 06/2026) geht es unter Nummer 8.18 darum, wie eine Anlage für den JAZ-Nachweis rechnerisch abgebildet wird: „Monovalente Wärmepumpenanlagen mit Vorlauftemperaturen > 55 °C können ersatzweise als bivalent-alternative Anlagen mit elektrischem Zusatzheizer abgebildet werden." Das sagt nichts darüber, ob deine Anlage geeignet oder förderfähig ist, es sagt nur, wie gerechnet wird.

Was im Feld tatsächlich gemessen wurde, liegt weit unter der 55-Grad-Marke. Die mittlere Heizkreistemperatur der Raumheizung lag bei 35,6 Grad, die Bandbreite reichte von 27,6 bis 47,1 Grad. Anlagen, die ausschließlich über Heizkörper heizen, kamen auf eine mittlere Heizkreismitteltemperatur von 38,5 Grad.

Mittlere Heizkreistemperatur Raumheizung
35,6 °C
Bandbreite über alle Anlagen
27,6 bis 47,1 °C
Nur Heizkörper, Mittelwert
38,5 °C
Eignungsschwelle laut Verbraucherzentrale
unter 55 °C

Ein zweiter Punkt räumt mit einem verbreiteten Missverständnis auf. Viele rechnen mit dem Normauslegungspunkt von minus 12 bis minus 16 Grad und schließen daraus, dass eine Wärmepumpe das nie schafft. Miara hält dagegen: „Ausschlaggebend für die Effizienz sind daher vor allem die erforderlichen Temperaturen, wenn am meisten geheizt wird, also bei Temperaturen knapp über null Grad Celsius." Die wenigen extrem kalten Stunden fallen in der Jahresbilanz kaum ins Gewicht.

Achtung bei Faustformeln aus dem Netz

Sätze wie „10 Grad weniger Vorlauf bringen 0,5 Punkte mehr JAZ" oder „35 statt 55 Grad ist 50 Prozent effizienter" kursieren im Netz in verschiedenen, sich widersprechenden Varianten. In den Fraunhofer-Messdaten finden wir für keine dieser Formeln eine Grundlage. Fraunhofer belegt den Zusammenhang nur qualitativ: Höhere Jahresarbeitszahlen werden tendenziell bei geringeren mittleren Heizkreistemperaturen gemessen. Wir nennen deshalb keine Umrechnungsformel.

Fußbodenheizung ist kein Muss

Die Messdaten der Nur-Heizkörper-Anlagen sind der stärkste Beleg gegen den größten Altbau-Mythos.

Der Satz steht im Abschlussbericht so direkt, dass man ihn kaum missverstehen kann: „Die Messungen zeigen, dass Auslegungstemperaturen von 55 °C und deutlich weniger nicht nur mit Flächenheizungen, sondern auch mit Heizkörpern funktionieren können. Ein teurer und aufwändiger Umbau auf Flächenheizungen ist deshalb nicht nötig."

Belastbar wird das durch die Zahlen dahinter. Bei den Anlagen, die ausschließlich über Heizkörper arbeiten, lag die niedrigste gemessene Jahresarbeitszahl bei 3,0. Zwei konkrete Beispiele aus dem Bericht: Anlage ID 594 fuhr maximal 49,9 Grad Vorlauf und erreichte eine JAZ von 3,7, Anlage ID 575 kam bei maximal 53,7 Grad auf 4,0. Die höchste in dieser Gruppe überhaupt gemessene Vorlauftemperatur lag bei 63,9 Grad. Das ist ein Maximalwert, dem in derselben Gruppe eine mittlere Heizkreismitteltemperatur von 38,5 Grad gegenübersteht.

Auch der Heizstab entpuppt sich als kleineres Problem als befürchtet. Bei den Luft-Wasser-Anlagen machte er 1,3 Prozent der elektrischen Arbeit aus, bei Erdreich-Anlagen lag der Anteil nahe null. Die Vorstellung, der Heizstab fresse im Altbau den ganzen Effizienzvorteil auf, deckt sich nicht mit den Messwerten.

Die Stiftung Warentest hat 2025 fünf Luft-Wasser-Wärmepumpen geprüft, gekauft zwischen März und Juni 2025. Das Modellhaus hatte 140 Quadratmeter und einen Wärmebedarf von 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Im Prüfaufbau mussten alle Geräte unter anderem bei minus 10 Grad eine Vorlauftemperatur von 55 Grad erreichen. Das Fazit dort: Alle getesteten Geräte können ein Einfamilienhaus beheizen, auch einen Altbau. Zwischen dem besten und dem letzten Gerät lagen bei den Stromkosten mehrere hundert Euro pro Jahr, die Gerätewahl ist also nicht egal.

Systemarbeitszahl statt Erzeugerarbeitszahl: die Zahl hinter der Schlagzeile

Die beworbene JAZ ist nicht die, die auf deiner Stromrechnung landet.

„JAZ 3,4" ist die Schlagzeile, aber es ist die Erzeugerarbeitszahl an der Bilanzgrenze 3. Das ist die Effizienz der Wärmepumpe selbst. Die Systemarbeitszahl an Bilanzgrenze 5 rechnet zusätzlich Speicherladepumpen und die tatsächlich im Haus nutzbare Wärme mit ein. Bei den 36 Anlagen, für die Fraunhofer beides auswerten konnte, lag sie rund 15 Prozent darunter: Arbeitszahl 3,1 an Bilanzgrenze 5 gegenüber 3,6 an Bilanzgrenze 3.

Interessant ist die Ursache. Es ist laut Bericht nicht der Pumpenstrom. Der schlägt nur mit rund 1,2 Prozent zu Buche. Der Verlust entsteht durch die Abweichung der thermischen Energie zwischen den Bilanzgrenzen, also im Wesentlichen durch Speicherverluste.

Für dich heißt das: Rechne für deine eigene Kostenrechnung nicht mit der beworbenen Zahl. Überträgt man die von Fraunhofer für 36 Anlagen gemessene Differenz von rund 15 Prozent auf den Luft-Wasser-Mittelwert von 3,4, landet man bei rund 2,9. Das ist unsere Überschlagsrechnung und keine Fraunhofer-Zahl: Die 15 Prozent stammen aus einer Teilstichprobe, in der Luft-Wasser- und Erdreich-Anlagen gemischt sind. Als vorsichtiger Ansatz taugt sie trotzdem. Rechne lieber konservativ und werde positiv überrascht als andersherum. Im Wärmepumpen-Rechner kannst du durchspielen, was unterschiedliche Arbeitszahlen für deine Betriebskosten bedeuten.

Luft-Wasser, JAZ Mittel (Bilanzgrenze 3)
3,4
Luft-Wasser, Bandbreite
2,6 bis 4,9
Erdreich, JAZ Mittel
4,3
Erdreich, Bandbreite
3,6 bis 5,4
Systemarbeitszahl vs. Erzeugerarbeitszahl
3,1 statt 3,6
Heizstab-Anteil Luft-Wasser
1,3 %

Eine Einschränkung, die Fraunhofer selbst nennt

58 der 77 Anlagen kamen laut Bericht über die neun beteiligten Wärmepumpenhersteller ins Messprogramm, 19 brachte das Fraunhofer ISE selbst ein. Über die Aufnahme entschied das ISE anhand eines Kriterienkatalogs. Bei der Mehrheit der Anlagen ist damit eine Positivauswahl im Spiel. Die Zahlen zeigen, was gut geplante Anlagen leisten, nicht was der Durchschnitt jeder Baustelle leistet.

Wo es kippt: die ehrliche Grenze

Es gibt Häuser, in denen die Wärmepumpe ohne Vorarbeit keine gute Idee ist. Auch das steht in den Daten.

Die niedrigste gemessene Jahresarbeitszahl der Studie lag bei 2,6 (Anlage ID 529). Diese Anlage und ID 545 (2,8) fuhren mit kombinierten Übergabesystemen die höchsten mittleren Raumheiztemperaturen von 45 Grad innerhalb der Baualtersperiode 1949 bis 1978. Bemerkenswert ist: Schon 45 Grad im Mittel haben bei diesen beiden Anlagen gereicht, um unter 3,0 zu rutschen.

Daraus lässt sich aber keine Regel machen. Es sind zwei Anlagen, keine Stichprobe, und der Bericht nennt für sie kombinierte Übergabesysteme. Anlage ID 575 ging umgekehrt mit Spitzen von 53,7 Grad Vorlauf und einer JAZ von 4,0 zusammen. Wie es bei dauerhaft höheren mittleren Temperaturen aussieht, gibt die Messreihe nicht her: Die höchste gemessene mittlere Heizkreistemperatur lag bei 47,1 Grad. Entscheidend ist ohnehin nicht die Spitzentemperatur, sondern die mittlere. Dafür braucht es eine Berechnung, keine Faustregel.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zweier Größen, die gern vermischt werden. Die 2,6 und 2,8 sind gemessene Feldwerte. Die förderrechtliche Anforderung von 3,0 ist dagegen ein rechnerischer Nachweis unter Norm-Randbedingungen. Aus einer niedrigen Feld-JAZ folgt nicht automatisch, dass der Förder-Nachweis scheitert, und umgekehrt garantiert ein bestandener Nachweis keine 3,0 im Betrieb. Ob der rechnerische Nachweis gelingt, klärt die VDI-4650-Berechnung deines Planers.

Denn diese 3,0 sind kein Richtwert, sondern eine Bedingung. In der BEG-EM-Richtlinie (Fassung vom 21.12.2023) heißt es unter Nummer 3.4.6: „Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird." Der Nachweis läuft rechnerisch nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03. Die Richtlinie differenziert an dieser Stelle nicht nach Bauart, die 3,0 gelten für Luft-Wasser wie für Sole-Wasser.

Ein zweites Praxisproblem betrifft die Auslegung. Im Feld lag die Wärmeleistung im Punkt A-7/W35 im Mittel rund 50 Prozent über der aus dem Verbrauch ermittelten Heizlast. Überdimensionierung ist also die Regel, nicht die Ausnahme. Eine Folge davon ist Taktung: Die gemessene Schalthäufigkeit reichte von 550 bis 15.800 Verdichterstarts pro Jahr. 90 Prozent der Anlagen blieben unter 5.500, etwa ein Drittel kam mit maximal 2.000 aus. Die Spannweite zeigt, wie viel an der Planung hängt.

Und noch ein Detail, das selten erwähnt wird: die Trinkwarmwasser-Zirkulation. Laut Bericht können die Verluste langer Zirkulations-Laufzeiten „in die Größenordnung des eigentlichen Zapfenergiebedarfs reichen". Eine dauerhaft laufende Zirkulationspumpe kann den Warmwasseraufwand also faktisch verdoppeln. Das ist eine Zeitschaltuhr-Frage, keine Wärmepumpen-Frage, kostet aber echtes Geld.

  • Dein Haus braucht auch nach Optimierung dauerhaft hohe Vorlauftemperaturen: Dann zuerst Heizkörper oder Hülle angehen, denn die Anlagen mit den höchsten mittleren Temperaturen erreichten im Feld die niedrigsten Arbeitszahlen.
  • Einzelne Räume werden schon jetzt bei 55 Grad nicht warm: Das ist ein Auslegungs- oder Abgleichproblem, das die Wärmepumpe nicht löst, sondern verstärkt.
  • Kurzfristiger Verkauf geplant: Die Investition rechnet sich über Betriebsjahre, nicht über Monate.
  • Kein Platz für einen sinnvollen Aufstellort mit Schallabstand zum Nachbarn: erst klären, dann kaufen.

Der Praxis-Check in drei Schritten

Bevor du Angebote einholst, kannst du selbst herausfinden, wo dein Haus steht.

Schritt 1: Der Absenk-Test an einem kalten Tag

Stell an einem richtig kalten Tag die Vorlauftemperatur deiner bestehenden Heizung schrittweise herunter, zum Beispiel auf 50 Grad, und dreh alle Thermostate voll auf. Werden alle Räume über den Tag hinweg warm genug, ist das ein starkes Indiz, dass dein Haus die Temperaturschwelle einhält. Werden einzelne Räume nicht warm, weißt du genau, wo du ansetzen musst.

Vorher lesen: nur die Heizung absenken, nicht das Warmwasser

Ändere ausschließlich die Vorlauftemperatur der Heizung, nicht die der Warmwasserbereitung. Bei Kombithermen und bei Speicherladung über denselben Kreis hängt das Trinkwasser an derselben Einstellung, und dort gehört die Temperatur aus Hygienegründen nicht nach unten. Stell den Ausgangswert nach dem Test wieder her.

Der Test ersetzt keine Berechnung, aber er ist ein ehrlicher Realitätscheck, den du ohne Kosten selbst machen kannst.

Schritt 2: Heizlast und hydraulischer Abgleich

Beides ist ohnehin Pflicht, wenn du Förderung willst. In den Technischen FAQ zur BEG EM heißt es unter 8.03: „Für Gebäude mit wassergeführten Heizungssystemen ist bei Erneuerung der Anlagentechnik die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B stets erforderlich." Nachgewiesen wird das über das VdZ-Formular. Und unter 8.05 steht, dass eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 beziehungsweise DIN-TS 12831-1 Bestandteil von Verfahren B ist.

Das ist keine Bürokratie-Schikane, sondern genau das Werkzeug gegen die 50-Prozent-Überdimensionierung aus dem Feld. Die raumweise Heizlast sagt dir, welcher Heizkörper zu klein ist, und der Abgleich sorgt dafür, dass jeder Raum die Menge Wasser bekommt, die er braucht.

Schritt 3: Heizkörper gezielt tauschen, nicht flächendeckend

Nach Schritt 1 und 2 weißt du, welche Räume klemmen. Meist sind es einzelne. Ein größerer oder tieferer Heizkörper in genau diesen Räumen senkt die nötige Vorlauftemperatur für das ganze Haus, denn die Anlage muss sich immer am schlechtesten Raum orientieren. Das ist erheblich günstiger als eine Fußbodenheizung im ganzen Haus, die laut Fraunhofer ohnehin nicht nötig ist.

Reihenfolge zählt

Zuständig ist seit Januar 2024 die KfW mit dem Programm 458, nicht mehr die BAFA. Und die Reihenfolge ist genau umgekehrt zu dem, was die meisten erwarten: erst die Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb, dann der Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (wirksam nur mit Förderzusage), erst danach der Antrag. Ohne Vertrag kannst du gar nicht beantragen, er ist Pflicht-Upload. Wer ohne die Bedingung fest unterschreibt, gilt als vorzeitig begonnen und verliert die Förderung.

Förderung, Recht und Marktlage 2026

Was gerade gilt, was sich ändert und was noch gar nicht in Kraft ist.

Die Heizungsförderung läuft über die KfW (Programm 458). Aktuell setzt sie sich aus vier Bausteinen zusammen. Grundförderung 30 Prozent plus Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent plus Einkommensbonus 30 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) plus Effizienzbonus 5 Prozent. Gedeckelt ist die Förderquote bei 70 Prozent, förderfähig sind Kosten bis 30.000 Euro, der Zuschuss beträgt damit höchstens 21.000 Euro.

Grundförderung
30 %
Heizungstausch-Bonus
20 %
Einkommensbonus (≤ 40.000 € zu versteuerndes Einkommen)
+30 %
Effizienzbonus
+5 %
Maximale Förderquote
70 %
Maximaler Zuschuss
21.000 €

Was sich zum 21.07.2026 ändert

Die Heizungsförderung wird zum 21.07.2026 umgestellt. Bis einschließlich 20.07.2026 gelten: Grundförderung 30 Prozent, Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent beim Heizungstausch, Einkommensbonus 30 Prozent (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro), Effizienzbonus 5 Prozent, Deckel 70 Prozent, förderfähige Kosten 30.000 Euro, also höchstens 21.000 Euro Zuschuss. Ab dem 21.07.2026 gelten: Grundförderung 30 Prozent, Heizungstausch-Bonus 16 Prozent, gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent, kein Effizienzbonus mehr, förderfähige Kosten 28.000 Euro. Beim Deckel lohnt das Kleingedruckte: Die viel zitierten 80 Prozent gelten nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem angesetzten Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (bis 40.000 Euro, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt). Für alle anderen bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent. Was für dich günstiger ist, hängt von Einkommen und Wärmequelle ab. Weil der Antragseingang über den Rechtsstand entscheidet, ist der Zeitpunkt der Antragstellung die entscheidende Stellschraube. Ab 01.02.2027 sinkt der Heizungstausch-Bonus zudem halbjährlich (16 auf 12 auf 8 Prozent), die förderfähigen Kosten sinken je Schritt um 750 Euro.

Der Effizienzbonus ist an eine Bedingung geknüpft

Den Effizienzbonus gibt es bis zum 20.07.2026 ohnehin nur, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (KfW-Merkblatt 458). Bei einer normalen Luft-Wasser-Wärmepumpe, also rund 95 Prozent des Marktes, greift er nicht. Rechne ihn nur ein, wenn deine Anlage die Bedingung erfüllt.

Häufige Verwechslung: die 60.000 Euro mit iSFP

Der oft genannte Betrag von 60.000 Euro gilt für Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, nicht für den Heizungstausch. Für die Heizung liegen die förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Wer beides zusammenwirft, verrechnet sich um ein Vielfaches.

Zwei technische Anforderungen solltest du kennen. Erstens die schon genannte Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 nach VDI 4650. Zweitens die Schallanforderung: Laut BEG-EM-Richtlinie (Fassung vom 21.12.2023) werden Luft-Wasser-Wärmepumpen ab dem 1. Januar 2026 nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 Dezibel unter den Ökodesign-Grenzwerten der Verordnung 813/2013 liegen. Zuvor waren es 5 Dezibel. Ältere Ratgeber nennen hier noch die alte Zahl.

Stand dieser beiden technischen Anforderungen

Beide Angaben stammen aus der Richtlinienfassung vom 21.12.2023, Stand unserer Prüfung ist der 16.07.2026. Die BEG-Reform zum 21.07.2026 ändert die Fördersätze. Ob sie auch die Mindest-Jahresarbeitszahl und die Schallanforderung berührt, prüfen wir nach Veröffentlichung der neuen Fassung nach. Lass dir die aktuell geltenden Anforderungen im Zweifel von deinem Energieberater bestätigen.

Zum Rechtsstand, weil dazu viel Halbwissen kursiert: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat Bundestag und Bundesrat am 10.07.2026 passiert. Die Bundesregierung schreibt dazu, dass „die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien entfällt". Aber im selben Text steht: „Die wesentlichen Änderungen können damit nach Verkündung in Kraft treten." Stand 16.07.2026 ist das Gesetz beschlossen, aber noch nicht verkündet und damit noch nicht in Kraft. Bis zur Verkündung gilt die 65-Prozent-Regel weiter. Wer heute plant, rechnet mit der geltenden Rechtslage, nicht mit der beschlossenen. Wer dir das GModG jetzt schon als geltendes Recht verkauft, liegt falsch.

Zur Marktlage: Laut gemeinsamer Pressemitteilung von BWP und BDH vom 27.01.2026 wurden 2025 in Deutschland 299.000 Heizungswärmepumpen abgesetzt, ein Plus von 55 Prozent gegenüber 193.000 im Jahr 2024. Das Rekordjahr bleibt 2023 mit 356.000 Anlagen. Luft-Wasser-Geräte machen 95 Prozent des Marktes aus, Erdreich-Anlagen kamen auf 16.000 Stück. Die Zahlen stammen vom Branchenverband, das solltest du beim Lesen mitdenken.

Der BWP nennt für 2026 außerdem einen CO2-Preis-Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne und rechnet für einen Gashaushalt mit 20.000 Kilowattstunden Verbrauch mit rund 200 bis 240 Euro Mehrkosten pro Jahr. Umgekehrt senkt der Wegfall von KWKG- und Offshore-Umlage den Wärmepumpenstrom um etwa 1,65 Cent pro Kilowattstunde brutto, bei 6.000 Kilowattstunden also grob 100 Euro im Jahr. Beides sind Verbandsangaben, keine amtlichen Werte. Einen Überblick über die Förderlandschaft findest du in Photovoltaik-Förderung 2026.

Wärmepumpe und Photovoltaik: was die Messungen zeigen

Sechs Anlagen der Studie liefen mit PV. Die Autarkiewerte sind nüchterner, als die Werbung suggeriert.

Bei sechs Anlagen der Studie wurde die Kombination mit einer Photovoltaikanlage ausgewertet. Ohne Batteriespeicher lag die Autarkie zwischen 25 und 40 Prozent, der Eigenverbrauchsanteil zwischen 22 und 37 Prozent. Mit Batterie stieg die Autarkie auf 32 bis 62 Prozent und der Eigenverbrauch auf 40 bis 83 Prozent.

Das ist ein echter Effekt, aber kein Autarkie-Versprechen. Der Grund ist banal: Die Wärmepumpe braucht Strom vor allem dann, wenn die PV-Anlage am wenigsten liefert, nämlich im Winter. Wenn du beides zusammen planst, lies dir vorher Wärmepumpe und Photovoltaik kombinieren durch. Zur Speicherfrage hilft Batteriespeicher-Größe berechnen.

Wenn du wissen willst, was der überschüssige Solarstrom auf der anderen Seite bringt: Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen 01.02.2026 und 31.07.2026 in Betrieb gehen, liegt die Einspeisevergütung bei Teileinspeisung derzeit bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Zum 01.08.2026 sinkt sie turnusmäßig weiter. Details dazu in Einspeisevergütung 2026.

Und wenn du deine eigene Situation durchrechnen willst, statt dich auf Durchschnittswerte zu verlassen: Der Wärmepumpen-Rechner nimmt deine Heizlast, deine Vorlauftemperatur und deine Verbrauchswerte und zeigt dir, was daraus folgt. Rechne dort ruhig einmal mit einer Arbeitszahl von 2,9 statt 3,4 durch, dann siehst du, wie robust deine Rechnung ist.

Fazit: Stell die richtige Frage

„Geht die Wärmepumpe in meinem Altbau?" ist die falsche Frage, weil das Baujahr nachweislich der falsche Indikator ist. Fraunhofer hat 77 Anlagen vier Jahre lang gemessen, in Gebäuden der Baujahre 1826 bis 2015, und für die bis 2001 errichteten Gebäude keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz gefunden. Die Anlagen liefen im Mittel bei 35,6 Grad Heizkreistemperatur, auch die reinen Heizkörper-Anlagen kamen mit 38,5 Grad aus.

Die richtige Frage lautet: Kommt dein Haus ganzjährig mit unter 55 Grad Vorlauf aus, besser mit 35 bis 45? Wenn ja, ist das Baujahr egal. Wenn nein, ist der Heizkörper in dem einen Problemraum das Thema, nicht die Wärmepumpe.

Und die zwei Zahlen, die du im Hinterkopf behalten solltest, weil sie in der Schlagzeile der Studie nicht vorkommen: Die Systemarbeitszahl liegt rund 15 Prozent unter der beworbenen Jahresarbeitszahl, und im Feld waren die Anlagen im Mittel rund 50 Prozent überdimensioniert. Beides spricht nicht gegen die Wärmepumpe. Es spricht dafür, die eigene Rechnung vorsichtig aufzustellen und die Planung ernst zu nehmen.

Die Messungen zeigen, dass Auslegungstemperaturen von 55 °C und deutlich weniger nicht nur mit Flächenheizungen, sondern auch mit Heizkörpern funktionieren können. Ein teurer und aufwändiger Umbau auf Flächenheizungen ist deshalb nicht nötig."
Fraunhofer ISE, Abschlussbericht WP-QS im Bestand (2025)

Quellen

Alle genannten Zahlen sind einzeln belegt: Feldstudie, Stichprobe und PV-Auswertung nach Fraunhofer ISE, Pressemitteilung vom 03.11.2025; Messwerte, Zitate, Anlagen-IDs, Bilanzgrenzen und Auslegung nach dem Abschlussbericht WP-QS im Bestand, FKZ 03EN2029A; die 55-Grad-Eignungsschwelle nach Verbraucherzentrale, Stand 25.03.2026; die Miara-Zitate nach BWP-Themendienst und Fraunhofer ISE, Pressemitteilung vom 27.07.2020; die TFAQ-Regeln nach BAFA, BEG-EM Technische FAQ 7.0; JAZ 3,0 und Schallanforderung nach der BEG-EM-Richtlinie vom 21.12.2023; der Gerätetest nach Stiftung Warentest (2025); Absatzzahlen nach BWP und BDH, 27.01.2026; CO2-Preis und Umlagen nach BWP; der GModG-Stand nach Bundesregierung; Förderbedingungen nach KfW-Merkblatt 458/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf); Einspeisevergütung nach Bundesnetzagentur.

Häufige Fragen zu diesem Thema

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