Photovoltaik in Bremen: Erträge, Pflichten, Netzanschluss
Bremen hat als kleinstes Bundesland eines der klarsten Solargesetze: 50 Prozent Dachbelegung beim Neubau, eine eigene Regel für Dachsanierungen und mit dem BAB-Kredit als einziges Nordland ein laufendes Landes-Finanzierungsprogramm speziell für private PV-Anlagen. Hier steht, was für Bremen und Bremerhaven gilt, mit Modellerträgen und Anmeldeweg.
Kurz gesagt
Im Land Bremen gilt das Bremische Solargesetz: Beim Neubau müssen seit dem 01.07.2025 mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden, bei grundlegender Dachsanierung (ab 80 Prozent der Fläche) ist seit dem 01.07.2024 binnen zwei Jahren mindestens eine 1-kW-Anlage Pflicht. Einen Landes-Zuschuss gibt es nicht, aber den zinsverbilligten BAB-Kredit. Ein Bremer Süddach liefert im PVGIS-Modell rund 991 kWh je kWp.
Live gerechnet, nicht getextet
Beispielrechnung für Bremen
4-Personen-Haushalt, 4.000 kWh Verbrauch, Süddach, mit Speicher, PLZ-Gebiet 28. Diese Zahlen kommen aus demselben Rechner wie im Planer, mit dem Regionalfaktor 0,96 für Bremen / Unterweser statt eines Bundesschnitts.
Rechenweg: Basis 950 Volllaststunden × Regionalfaktor 0,96 = 913 h. Einspeisevergütung aktuell 7,78 ct/kWh (Inbetriebnahme 01.02.2026 bis 31.07.2026). Alle Annahmen offen auf der Startseite, Richtwert ohne Vor-Ort-Prüfung.
Was Dächer in Bremen liefern
Bremen und Bremerhaven liegen im PVGIS-Modell praktisch gleichauf bei rund 991 kWh je kWp, nur gut 4 Prozent unter Köln (1.035). Der Standort ist nicht die entscheidende Stellschraube, dein Dach und dein Eigenverbrauch sind es.
Modellwerte der EU-Kommission (PVGIS v5.2, Datenbank SARAH2, 2005 bis 2020): unverschattetes Süddach, 35 Grad Neigung, 14 Prozent Systemverluste, Abfrage Juli 2026. Reale Dächer liegen je nach Ausrichtung und Verschattung typischerweise 10 bis 15 Prozent darunter, deshalb rechnet unser Planer konservativer.
Rechtslage
Solarpflicht in Bremen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) gilt landesweit für Bremen und Bremerhaven und für alle Gebäudetypen. Beim Neubau müssen seit dem 01.07.2025 Photovoltaikmodule auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche installiert und betrieben werden (§ 2 Abs. 1). Zur Dachfläche zählt die gesamte überdeckte Fläche inklusive Dachüberstand, abgezogen werden unter anderem Dachrinnen, lichtdurchlässige Teile und Flächen mit mehr als 25 Prozent Verschattungsverlust.
Für den Bestand gilt seit dem 01.07.2024 eine eigene Regel: Wer Dacheindeckung, Abdichtung oder Dämmschicht auf mindestens 80 Prozent der Dachfläche erneuert, muss innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Sanierung eine PV-Anlage mit mindestens 1 kW Modulleistung installieren. Die Pflicht greift erst ab 25 Quadratmetern verfügbarer Dachfläche und ist damit deutlich milder als die Bremer Neubau-Regel oder die 50-Prozent-Pflicht in Niedersachsen.
Ausnahmen gelten kraft Gesetzes und ohne Antrag, unter anderem für Dachflächen unter 50 Quadratmetern nach Abzügen, für Dächer aus Reet, Stroh oder Holz und für nordausgerichtete Dächer ab 20 Grad Neigung. Ersatzweise darf die Anlage auch auf anderen Außenflächen im räumlich zusammenhängenden Gebiet stehen. Bei unbilliger Härte befreit die Behörde auf Antrag (Referat 44 der Umweltsenatorin). Bei Denkmalschutz-Konflikten entfällt die Pflicht, eine PV-Anlage auf dem Denkmal bleibt aber nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege möglich.
Auf Flachdächern ist die Kombination mit der Bremer Gründachpflicht geregelt: Die Hälfte der zu begrünenden Fläche bleibt bei der Modulflächen-Berechnung außen vor, Solargründach ist also ausdrücklich vorgesehen.
Förderung, ehrlich
Förderung in Bremen: der Stand im Juli 2026
Einen Zuschuss des Landes für private PV-Anlagen, Speicher oder Balkonkraftwerke gibt es Stand Juli 2026 nicht, und das frühere Bremerhavener Zuschussprogramm (25 Prozent) ist seit 2024 eingestellt. Wer dir einen pauschalen Bremer Balkonkraftwerk-Zuschuss verspricht, arbeitet mit veralteten Angaben.
Was es stattdessen gibt: Die BAB Bremer Aufbau-Bank finanziert im Programm Rund ums Haus mit dem Baustein PV nach Plan Photovoltaik samt Speicher, Wechselrichter und Ladeinfrastruktur über ein zinsverbilligtes Darlehen, bis 100 Prozent der Kosten, Laufzeit bis 10 Jahre, mit einem tilgungsfreien Jahr und jederzeit kostenfreien Sondertilgungen. Das ist ein Kredit, kein Zuschuss, aber das einzige laufende Landes-Finanzierungsangebot im Norden, das sich gezielt an private PV-Anlagen richtet (laut energiekonsens mit Darlehen bis 50.000 Euro).
Sozial gestaffelt: Das Projekt Bremer SolidarStrom verschenkt, finanziert aus dem Bremer Klimafonds und vom Umweltressort, Balkonkraftwerke an Menschen mit geringem Einkommen (etwa mit B-Schein, Wohngeld oder Bürgergeld), Vermieterzustimmung vorausgesetzt.
Bundesweit gilt unabhängig davon: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher bis 30 kWp, die Einspeisevergütung nach EEG (aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp) und der KfW-Kredit 270. Details im Förder-Überblick.
Netzanschluss
Netzbetreiber und Anmeldung
Verteilnetzbetreiber für Strom in Bremen und Bremerhaven ist wesernetz. Wichtig zu wissen: Reguläre PV-Anlagen meldet nicht der Eigentümer an, sondern ausschließlich ein eingetragener Installateur oder Fachplaner über das Netzportal. Bis 30 kW läuft es standardisiert: Anmeldung, kostenlose Netzverträglichkeitsprüfung, Installation, Zweirichtungszähler, Inbetriebnahme.
Stromnetz Bremen und Bremerhaven. Anmeldung über den Fachbetrieb.
Bundesweite Pflicht-Registrierung binnen eines Monats nach Inbetriebnahme, dient in Bremen auch als Nachweis nach dem Solargesetz.
Zusätzlich gilt bundesweit: Jede Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dort findest du auch die Netzbetreiber-Auskunft für deine Adresse.
Bremen in Zahlen
Unabhängige Anlaufstellen
Beratung vor Ort
Landesgeförderte Kampagne der Klimaschutzagentur: kostenfreie Vor-Ort-Solarberatung für Privatleute durch die Verbraucherzentrale Bremen (Termin: 0421 160777), dazu Angebote für Unternehmen und Vereine.
Dachgenauer Eignungs-Check mit Ertragsrechner. Für Bremerhaven gibt es ein eigenes Portal (solardach.bremerhaven.de).
Gut zu wissen
- 2025 war ein Rekordjahr: 4.342 neu registrierte Anlagen mit über 56 MWp, deutlich getrieben von Großanlagen über 100 kWp. Der Ausbau zieht messbar an.
- Mieterstrom funktioniert in Bremen bereits in der Praxis: Die kommunale Brebau lässt PV-Anlagen auf zwei Mehrfamilienhäusern von Green Planet Energy pachten und als Mieterstrom liefern, die GEWOBA versorgt ein Gebäude in Findorff mit knapp 30 kWp samt Gründach.
- Das Solarkataster Bremen beziffert das Potenzial auf rund 10 Millionen Quadratmeter gut geeigneter Dachfläche, realistisch nutzbar 350 bis 400 MW. Es ist also Platz für ein Vielfaches des heutigen Bestands.
Häufige Fragen zu Photovoltaik in Bremen
Quellen dieser Seite
- umwelt.bremen.de: Bremisches Solargesetz (Übersicht und FAQ)
- Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: Merkblatt zum BremSolarG für den Neubau (Stand 03/2025, PDF)
- Transparenzportal Bremen: BremSolarG in der Fassung vom 29.05.2024 (Volltext)
- BAB Bremer Aufbau-Bank: Rund ums Haus (PV nach Plan)
- energiekonsens: Bremerhavener Zuschussprogramm eingestellt (24.06.2024)
- wesernetz: Anmeldung von PV-Anlagen
- Senatspressestelle: Rekord beim Solarausbau im Land Bremen 2025 (06.02.2026)
- Fachagentur Wind und Solar: Länderinformation Bremen (Ausbauziele 500 MWp bis 2030)
- Landesamt für Denkmalpflege Bremen: Solaranlagen auf Denkmälern
- solar-in-bremen.de: Beratungsangebote der Solarkampagne
- PVGIS v5.2 (EU-Kommission, JRC): Ertragsmodell, Abfrage Juli 2026
Alle Angaben am 17.07.2026 gegen die genannten Quellen geprüft. Förderprogramme ändern sich kurzfristig, prüfe vor einem Antrag immer die verlinkte Originalseite.
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