Photovoltaik in Schleswig-Holstein: Erträge, Pflichten, Netzanschluss
Schleswig-Holstein ist Windland, aber keine Energiequelle wächst im Land gerade schneller als die Photovoltaik: über 850 Megawatt Zubau allein 2025. Seit März 2025 gilt zudem die PV-Pflicht für neue Wohngebäude. Hier steht, was das EWKG wirklich verlangt, was ein Dach zwischen Nordsee und Ostsee liefert und wie die Anmeldung bei SH Netz läuft.
Kurz gesagt
In Schleswig-Holstein müssen neue Wohngebäude seit der EWKG-Novelle (in Kraft seit 29.03.2025, uneingeschränkt für Bauanträge seit 29.03.2026) eine PV-Anlage auf der geeigneten Dachfläche bekommen. Bei reiner Dachsanierung von Wohngebäuden besteht keine Pflicht. Ein Landeszuschuss existiert seit dem Stopp des Bürgerprogramms im November 2023 nicht mehr. Die PVGIS-Modellerträge reichen von 961 kWh je kWp in Flensburg bis 1.006 in Husum.
Live gerechnet, nicht getextet
Beispielrechnung für Schleswig-Holstein
4-Personen-Haushalt, 4.000 kWh Verbrauch, Süddach, mit Speicher, PLZ-Gebiet 24. Diese Zahlen kommen aus demselben Rechner wie im Planer, mit dem Regionalfaktor 0,96 für Schleswig-Holstein statt eines Bundesschnitts.
Rechenweg: Basis 950 Volllaststunden × Regionalfaktor 0,96 = 909 h. Einspeisevergütung aktuell 7,78 ct/kWh (Inbetriebnahme 01.02.2026 bis 31.07.2026). Alle Annahmen offen auf der Startseite, Richtwert ohne Vor-Ort-Prüfung.
Was Dächer in Schleswig-Holstein liefern
Der spannendste Wert steht an der Westküste: Husum erreicht im PVGIS-Modell 1.006 kWh je kWp und liegt damit nur knapp 3 Prozent unter Köln (1.035). Selbst Flensburg, der schwächste Wert unserer PVGIS-Städteabfrage, liegt nur rund 14 Prozent unter München. Das Klischee vom dunklen Norden trägt nicht.
Modellwerte der EU-Kommission (PVGIS v5.2, Datenbank SARAH2, 2005 bis 2020): unverschattetes Süddach, 35 Grad Neigung, 14 Prozent Systemverluste, Abfrage Juli 2026. Reale Dächer liegen je nach Ausrichtung und Verschattung typischerweise 10 bis 15 Prozent darunter, deshalb rechnet unser Planer konservativer.
Rechtslage
Solarpflicht in Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage ist das novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), beschlossen am 30.01.2025, verkündet am 28.03.2025 und in Kraft seit dem 29.03.2025. Beim Neubau von Wohngebäuden muss auf der für Solarnutzung geeigneten Dachfläche eine PV-Anlage errichtet und betrieben werden (§ 26 EWKG). Für Vorhaben mit Bauantrag oder Baubeginn im ersten Jahr nach Inkrafttreten galt eine Schonfrist, seit dem 29.03.2026 greift die Pflicht uneingeschränkt.
Wichtig für Eigentümer im Bestand: Bei der reinen Dachsanierung eines Wohngebäudes besteht in Schleswig-Holstein keine PV-Pflicht. Das unterscheidet das Land von Hamburg und Niedersachsen. Ein Balkonkraftwerk allein erfüllt die Neubau-Pflicht übrigens regelmäßig nicht.
Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht schon seit dem 01.01.2023, und zwar beim Neubau und bei der Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche. Auf offenen Parkplätzen greift sie seit dem 29.03.2025 bei Neubau oder grundlegender Sanierung mit mehr als 70 Stellplätzen sowie bei Erweiterungen um mindestens 70 Stellplätze (vorher: mehr als 100).
Die Pflicht lässt sich ersatzweise erfüllen, etwa durch PV an anderen Außenflächen oder durch Solarthermie. Befreiungen sind bei unangemessenem Aufwand, unbilliger Härte oder Unmöglichkeit möglich (Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde). Verstöße können mit Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden.
Quelle: Land Schleswig-Holstein, FAQ zur PV-Pflicht nach dem EWKG, abgerufen 17.07.2026
Förderung, ehrlich
Förderung in Schleswig-Holstein: der Stand im Juli 2026
Die ehrliche Lage: Das Landesprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Speicher, Wallboxen, Balkon-PV) wurde am 16.11.2023 wegen der Haushaltslage gestoppt und wird laut Landesregierung nicht fortgeführt. Die IB.SH führt Stand Juli 2026 kein Förderprodukt für private PV-Anlagen oder Speicher, gelistet ist für Privatpersonen nur der Bürgerenergiefonds für Bürgerenergie-Zusammenschlüsse.
Auch kommunal ist wenig übrig: Kiel hat seine Zuschüsse für Balkonkraftwerke und PV-Anlagen im Mai 2025 gestoppt und für das Haushaltsjahr 2026 ausgesetzt. In Lübeck lohnt der Blick auf den städtischen Klimafonds direkt bei luebeck.de, dessen Umfang und Verfügbarkeit sich zuletzt mehrfach geändert haben. Es bleiben die Bundesinstrumente, und die sind substanziell.
Bundesweit gilt unabhängig davon: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher bis 30 kWp, die Einspeisevergütung nach EEG (aktuell 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp) und der KfW-Kredit 270. Details im Förder-Überblick.
Netzanschluss
Netzbetreiber und Anmeldung
Den größten Teil des Landes versorgt Schleswig-Holstein Netz aus der HanseWerk-Gruppe. In den Städten betreiben Stadtwerke eigene Netze. SH Netz weist selbst darauf hin, dass Anmeldung und Fertigmeldung jeweils mehrere Wochen dauern können, plane das ein.
Größter Verteilnetzbetreiber des Landes, Online-Anmeldung und Fertigmeldung bis 30 kWp
Stadtgebiet Kiel
Lübeck und Teile des Umlands
Flensburg, Glücksburg, Harrislee
Zusätzlich gilt bundesweit: Jede Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dort findest du auch die Netzbetreiber-Auskunft für deine Adresse.
Schleswig-Holstein in Zahlen
Unabhängige Anlaufstellen
Beratung vor Ort
Unabhängige Energieberatung zu PV, Solarthermie und Balkonkraftwerken, dank Bundesförderung kostenlos bis maximal 40 Euro. Termine: 0431 590 99 40.
Landesweites Dachkataster mit Wirtschaftlichkeitsrechner (seit Mai 2024, betrieben von der Stadtwerke Kiel AG).
Gut zu wissen
- Schleswig-Holstein ist Windland: 2024 kamen 88,4 Prozent der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, rund vier Fünftel davon aus Wind. PV ist aber die am schnellsten wachsende Quelle, mit gut 23 Prozent Bestandszuwachs allein 2025.
- Das langjährige Mittel der Globalstrahlung liegt laut Klimafolgenmonitoring des Landes bei 1.023 kWh je Quadratmeter und Jahr (1991 bis 2020), mit den Höchstwerten in den Jahren 2018, 2020 und 2022.
Häufige Fragen zu Photovoltaik in Schleswig-Holstein
Quellen dieser Seite
- Land SH: Pressemitteilung zur EWKG-Novelle (30.01.2025)
- GVOBl. Schl.-H. Nr. 26 vom 28.03.2025 (Verkündung der EWKG-Novelle)
- Land SH: FAQ zur PV-Pflicht auf Gebäuden (EWKG)
- Land SH: FAQ zur PV-Pflicht auf Parkplätzen (EWKG)
- Serviceportal SH: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (nicht fortgeführt)
- IB.SH: Erneuerbare Energien für Privatpersonen
- SH Netz: Energie einspeisen (Anmeldung, Fristen)
- MEKUN: Energiewende-Bilanz vom 30.12.2025 (4,57 GW, Zubau über 850 MW)
- Statistikamt Nord: Stromerzeugung in Schleswig-Holstein 2024
- solarzubau.de (Datenbasis Marktstammdatenregister): Schleswig-Holstein, Stand 08.07.2026
- PVGIS v5.2 (EU-Kommission, JRC): Ertragsmodell, Abfrage Juli 2026
Alle Angaben am 17.07.2026 gegen die genannten Quellen geprüft. Förderprogramme ändern sich kurzfristig, prüfe vor einem Antrag immer die verlinkte Originalseite.
Rechne es für dein Dach durch
Zwei Minuten, offener Rechenweg, mit dem Regionalfaktor deiner PLZ. Kontaktdaten brauchst du erst, wenn du ein Angebot willst.